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Münchner Wirt gewinnt Millionen Klage gegen Versicherung wegen Corona

München –
Die Versicherungskammer Bayern muss einen Münchner Biergarten-Betreiber mit einer Millionensumme für die staatlich verordnete Schließung seines Lokals in der Corona-Krise entschädigen.

Das Landgericht München veurteilte den öffentlichen Versicherer am Donnerstag zur Zahlung von 1,01 Millionen Euro, weil Christian Vogler seinen Augustinerkeller – einen der größten Biergärten in der bayerischen Metropole – im Frühjahr wochenlang schließen musste (Az. 12 O 5895/20).

Wirt Vogler hatte kurz vor dem Shutdown im März eine Betriebsschließungspolice abgeschlossen, um sich gegen Corona abzusichern.
Die Versicherungskammer will dennoch nicht zahlen.

Grund: In den Versicherungsbedingungen sind zwar behördlich angeordnete Schließungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes gedeckt, der Covid-19-Erreger jedoch nicht genannt.

Das bewertet das Gericht anders: Die Versicherungskammer könne sich nicht darauf berufen, dass die Corona-Pandemie nicht mitversichert gewesen sei, zumal Vogler den Vertrag erst Anfang März – wenige Wochen vor den Zwangsschließungen – abgeschlossen hatte, sagte Richterin Susanne Laufenberg.
Die Versicherungsbedingungen seien intransparent.

„Nach Ansicht der Kammer besteht im vorliegenden Fall eine Leistungspflicht der Versicherung“, so Gerichtssprecher Benjamin Kuttenkeuler.

Das Urteil ist das erste in Dutzenden Verfahren, die allein in München anstehen.
Christian Vogler: „Ich bin wirklich sehr glücklich, weil es auch ein Urteil für ganz Deutschland ist.
Mein Credo war immer: Ich werde keinen Vergleich eingehen, obwohl er mir angeboten wurde. Ich wollte es durchfechten, weil viele Kollegen es sich nicht leisten können, einen Prozess durchzustehen. Für diese Kollegen haben wir jetzt Vorarbeit geleistet.“

Die 1,014 Mio will er auch zu einem großen Teil an seine Arbeitnehmer weitergeben, sobald das Geld geflossen ist.
Vogler: „Auf jeden Fall, wenn das Geld fließt. Jetzt müssen wir aber erst einmal abwarten, ob die Versicherung in Berufung geht.
Meine Mitarbeiter werden aber auf alle Fälle von dem Urteil profitieren. Denn die leiden noch mehr als ich.“

Sein Anwalt Gerd F. Hegemann: „Das Urteil ist erst vollstreckbar, wenn es rechtskräftig ist. Ich bin dem Gericht sehr dankbar. Denn es war abwegig von der Versicherung zu argumentieren, die Pandemie sei nie versichert gewesen.“

Auch die Allianz wehrt sich in mehreren Prozessen gegen die Forderung von Gastronomen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

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