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Mundschutz am Steuer kann für Autofahrer teuer werden
Mit Mundschutz am Steuer?
Das kann teuer werden. Michael Däumich, Sprecher des Polizeireviers Anhalt-Bitterfeld, verweist auf Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung.
Darin heißt es: „Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.“
Das gilt auch in Corona-Zeiten.
Eine Identifizierung bei Verstößen muss weiterhin möglich sein, zum Beispiel auf einem Blitzerfoto.
„Der Mundschutz muss nicht komplett abgenommen werden“, merkt der Polizei-Sprecher an.
Er müsse aber unter das Kinn geschoben werden, damit das Gesicht frei bleibe.
Wer das nicht beachtet, den erwartet ein Bußgeld von 60 Euro, so der Polizeihauptkommissar.
(mz)
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