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Mundschutz am Steuer kann für Autofahrer teuer werden

Mit Mundschutz am Steuer?
Das kann teuer werden. Michael Däumich, Sprecher des Polizeireviers Anhalt-Bitterfeld, verweist auf Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung.
Darin heißt es: „Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.“

Das gilt auch in Corona-Zeiten.
Eine Identifizierung bei Verstößen muss weiterhin möglich sein, zum Beispiel auf einem Blitzerfoto.
„Der Mundschutz muss nicht komplett abgenommen werden“, merkt der Polizei-Sprecher an.

Er müsse aber unter das Kinn geschoben werden, damit das Gesicht frei bleibe.
Wer das nicht beachtet, den erwartet ein Bußgeld von 60 Euro, so der Polizeihauptkommissar.
(mz)

mz-web

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