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Muss der Vermieter mitteilen, ob in der Wohnung jemand gestorben ist?

Nicht immer ist es offensichtlich, dass in einer Mietwohnung ein Todesfall passiert ist

Es kann durchaus vorkommen, dass Menschen in ihren eigenen Wohnungen versterben.
Eine Information, die für den Nachmieter interessant sein kann.
Immerhin löst dieses Wissen schnell ein gewisses Unwohlsein aus.
Ob der Vermieter über einen Todesfall in der Wohnung informieren muss, erklärt ein Experte im Gespräch mit myHOMEBOOK.

Müssen Vermieter Neumieter über einen Todesfall in der Mietwohnung informieren?

In den meisten Fällen weiß der Vermieter zeitnah Bescheid, wann in seiner Wohnung ein Todesfall geschehen ist.
Doch das bedeutet noch lange nicht, dass er auch zur Auskunft gegenüber dem Nachmieter verpflichtet ist.

„Diese Information hat für das bestehende Mietverhältnis keine Relevanz“, erklärt Wibke Werner vom Berliner Mieterverein auf Anfrage von myHOMEBOOK. „Es sind keine Ansprüche gegen den Vermieter denkbar, für die eine solche Auskunft erforderlich sein könnten“, sagt die Mietrechts-Expertin.
Zudem dürfte auch der Schutz der Privatsphäre des verstorbenen Mieters und dessen Angehörigen sowie datenschutzrechtliche Aspekte gegen eine solche Auskunft sprechen. 

Demnach sei der Vermieter auf die Frage, ob in der Wohnung zuvor jemand gestorben ist, auch nicht zur Auskunft verpflichtet.

MYhomebook

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