Pyrotechnisches Selbstlaborat bei Bärnau entdeckt – kontrollierte Sprengung durch Bundespolizei
Ein gefährlicher Fund sorgte am Dienstagnachmittag, dem 6. Januar, am Ortsrand von Bärnau für einen umfangreichen Polizeieinsatz.
Eine 33-jährige Fußgängerin entdeckte bei einem Spaziergang ein mutmaßliches pyrotechnisches Selbstlaborat und handelte vorbildlich: Sie übergab den verdächtigen Gegenstand umgehend der Bundespolizei.
Verdächtiger Fund mit herausragender Zündschnur
Die Frau meldete sich bei der Bundespolizeiinspektion Bärnau, wo die Beamten das ungewöhnliche Päckchen in Augenschein nahmen. Besonders auffällig war eine deutlich sichtbare Zündschnur. Die Einsatzkräfte stuften den Gegenstand als nicht klassifizierbare Pyrotechnik ein. Aufgrund der unklaren Gefahrenlage brachten sie den explosiven Eigenbau sofort an einen gesicherten Ort außerhalb der Dienststelle.
Um kein Risiko einzugehen, forderte die Bundespolizei spezialisierte Unterstützung an. Nur wenige Stunden später trafen Sprengstoffexperten des Entschärfungsdienstes der Bundespolizei aus München in Bärnau ein.
Spezialisten erklären Sprengvorrichtung für handhabungsunsicher
Nach einer fachkundigen Untersuchung kamen die Sprengstoffspezialisten zu einem eindeutigen Ergebnis: Das mutmaßliche Selbstlaborat stellte eine akute Gefahr dar und galt als handhabungsunsicher. Um mögliche Schäden oder Verletzungen auszuschließen, entschieden die Experten, den Gegenstand noch am selben Tag zu vernichten.
Auf einer freien Fläche im Bereich von Bärnau führten die Einsatzkräfte eine kontrollierte Sprengung durch. Dabei bestand zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die Bevölkerung. Die Bundespolizei leitete anschließend Ermittlungen zur Herkunft des gefährlichen Selbstlaborats ein.
Bundespolizei warnt eindringlich vor selbstgebauter Pyrotechnik
In diesem Zusammenhang erneuert die Bundespolizei ihre deutliche Warnung vor dem Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen. Insbesondere Pyrotechnik der Kategorien F3 und F4 enthält hochsensible Blitzknallsätze, die deutlich gefährlicher sind als handelsübliche Feuerwerkskörper. Der Umgang ist ausschließlich besonders geschultem und berechtigtem Personal erlaubt.
Selbst hergestellte pyrotechnische Gegenstände bergen ein besonders hohes Risiko, da keinerlei genormte Sicherheitsstandards eingehalten werden. Explosionsstärke und Zündzeitpunkt lassen sich nicht vorhersagen, sodass jederzeit eine unkontrollierte Detonation droht.
Richtiges Verhalten bei verdächtigen Funden
Die Bundespolizei appelliert eindringlich an die Bevölkerung: Lassen Sie aufgefundene pyrotechnische Gegenstände oder verdächtige Objekte unbedingt am Fundort liegen. Halten Sie Abstand und verständigen Sie sofort die Polizei. Nur so lassen sich schwere Verletzungen oder Schlimmeres verhindern.
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