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Nach Schussabgaben – Erste Ergebnisse der rechtmedizinischen Untersuchungen

 
 

Bonn (ots)

Am heutigen Tag (23.11.2020) erfolgte auf Antrag der Bonner Staatsanwaltschaft die rechtsmedizinische Untersuchung des verstorbenen 44-Jährigen: Hierbei wurden zwei der drei festgestellten Schussverletzungen als nicht todesursächlich eingestuft. Da es sich bei der dritten, nach Auskunft der Rechtsmediziner todesursächlichen Verletzung, um einen sogenannten “aufgesetzten Schuss” im Kopfbereich handelt, gehen Staatsanwaltschaft und Polizei davon aus, dass sich der Täter diesen Schuss selber zugefügt hat. In der Einsatzsituation waren durch einen Beamten der Spezialkräfte und eine Beamtin der Bonner Polizei Schüsse auf den mutmaßlichen Täter abgegeben worden. Bei der Durchsuchung der Wohnung des 44-Jährigen wurden neben Messern, Macheten und einer Axt auch eine große Menge Munition, sowie mehrere Lang- und Kurzwaffen aufgefunden und sichergestellt. Der Verstorbene war nach den Ermittlungen im Besitz einer Waffenbesitzkarte als Sportschütze. Es war jedoch nur ein Teil der aufgefundenen Waffen auf dieser Karte eingetragen. Der 44-Jährige führte bei der Tatausführung zwei Kurzwaffen und Munition bei sich. Nach dem aktuellen Sachstand könnte die Motivation für das Geschehen im privaten Bereich zu suchen sein. Es haben sich bislang keine Hinweise auf einen beispielsweise politisch motivierten, religiösen oder anderen Hintergrund ergeben.

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