Bonn (ots)
Am heutigen Tag (23.11.2020) erfolgte auf Antrag der Bonner Staatsanwaltschaft die rechtsmedizinische Untersuchung des verstorbenen 44-Jรคhrigen: Hierbei wurden zwei der drei festgestellten Schussverletzungen als nicht todesursรคchlich eingestuft. Da es sich bei der dritten, nach Auskunft der Rechtsmediziner todesursรคchlichen Verletzung, um einen sogenannten “aufgesetzten Schuss” im Kopfbereich handelt, gehen Staatsanwaltschaft und Polizei davon aus, dass sich der Tรคter diesen Schuss selber zugefรผgt hat. In der Einsatzsituation waren durch einen Beamten der Spezialkrรคfte und eine Beamtin der Bonner Polizei Schรผsse auf den mutmaรlichen Tรคter abgegeben worden. Bei der Durchsuchung der Wohnung des 44-Jรคhrigen wurden neben Messern, Macheten und einer Axt auch eine groรe Menge Munition, sowie mehrere Lang- und Kurzwaffen aufgefunden und sichergestellt. Der Verstorbene war nach den Ermittlungen im Besitz einer Waffenbesitzkarte als Sportschรผtze. Es war jedoch nur ein Teil der aufgefundenen Waffen auf dieser Karte eingetragen. Der 44-Jรคhrige fรผhrte bei der Tatausfรผhrung zwei Kurzwaffen und Munition bei sich. Nach dem aktuellen Sachstand kรถnnte die Motivation fรผr das Geschehen im privaten Bereich zu suchen sein. Es haben sich bislang keine Hinweise auf einen beispielsweise politisch motivierten, religiรถsen oder anderen Hintergrund ergeben.
