Nach tödlichem Vorfall in Warnemünde: Paar erhält Vorladung – diese Strafe könnte jetzt drohen
Nach dem tödlichen Vorfall am S-Bahnhof Warnemünde gibt es eine neue Entwicklung. Ein Mann und eine Frau, die eine suizidgefährdete Person auf dem Bahnsteig beobachtet haben sollen, sind inzwischen identifiziert worden. Nach Angaben der Ermittler erhielt das Paar bereits eine Vorladung von der Rostocker Polizei. Im Raum steht der Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung in Warnemünde.
Der Fall hatte bereits nach der Veröffentlichung von Aufnahmen aus einer Überwachungskamera für große Bestürzung gesorgt. Viele Menschen fragen sich seitdem, warum offenbar niemand den Notruf wählte, beruhigend auf die Frau einwirkte oder zumindest einen Mitarbeiter der Bahn informierte. Genau diese Fragen beschäftigen nun auch die Ermittlungsbehörden.
Paar nach Vorfall am S-Bahnhof Warnemünde identifiziert
Der Vorfall ereignete sich am 7. Mai 2026 gegen 12.20 Uhr am Bahnsteig 2 des S-Bahnhofs Warnemünde. Nach den bisherigen Erkenntnissen hielten sich dort ein Mann und eine Frau auf. Gleichzeitig befand sich eine weitere Frau auf dem Bahnsteig, deren Verhalten nach Einschätzung der Polizei auf eine akute suizidale Absicht hindeutete.
Die Frau begab sich anschließend in den Gleisbereich. Dennoch soll das Paar weder den Notruf gewählt noch einen Bahnmitarbeiter verständigt haben. Wenig später erfasste eine einfahrende S-Bahn die Frau tödlich.
Daraufhin veröffentlichte die Polizei Bilder der beiden gesuchten Personen. Mehrere Hinweise aus der Bevölkerung führten schließlich zu ihrer Identifizierung. Eine Polizeisprecherin erklärte gegenüber Medien, dass die beiden erkannt worden seien. Außerdem hätten die Verdächtigen bereits eine Vorladung erhalten.
Ermittlungen wegen unterlassener Hilfeleistung in Warnemünde
Die Ermittlungen stehen weiterhin am Anfang. Deshalb gilt für den Mann und die Frau zunächst die Unschuldsvermutung. Nun muss geklärt werden, was beide tatsächlich wahrgenommen haben und ob ihnen die akute Gefahr für die Frau eindeutig bewusst war.
Außerdem prüfen die Ermittler, welche Hilfe in dieser konkreten Situation möglich und zumutbar gewesen wäre. Dabei hätte sich das Paar nicht selbst in Gefahr bringen müssen. Allerdings wären nach bisheriger Darstellung bereits einfache Maßnahmen denkbar gewesen. Dazu zählen beispielsweise ein Notruf unter der Telefonnummer 112, ein Hinweis an Bahnmitarbeiter oder ein deutliches Ansprechen der gefährdeten Frau aus sicherer Entfernung.
Der Rostocker Oberstaatsanwalt Harald Nowack bestätigte laut Medienberichten, dass ein Anfangsverdacht wegen unterlassener Hilfeleistung geprüft werde. Dabei spiele es keine Rolle, dass es sich mutmaßlich um einen Suizid gehandelt habe. Grundsätzlich bestehe auch in einer solchen Situation eine Pflicht zur Hilfe, sofern diese erforderlich und ohne erhebliche eigene Gefahr möglich ist.
Was dem Paar im Falle einer Verurteilung droht
Die unterlassene Hilfeleistung ist in Paragraf 323c des Strafgesetzbuches geregelt. Demnach macht sich strafbar, wer bei einem Unglücksfall, einer allgemeinen Gefahr oder einer Notlage keine Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und zumutbar wäre.
Im Falle einer Verurteilung droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Wie hoch eine mögliche Strafe ausfällt, hängt jedoch von zahlreichen Umständen ab. Dazu gehören unter anderem die persönlichen Verhältnisse der Beschuldigten, mögliche Vorstrafen, die erkennbare Dringlichkeit der Situation und die Frage, welche konkreten Hilfsmöglichkeiten bestanden.
Bei einer Geldstrafe legt das Gericht zunächst die Anzahl der Tagessätze fest. Anschließend bestimmt es die Höhe eines einzelnen Tagessatzes anhand des Einkommens der verurteilten Person. Deshalb kann dieselbe Anzahl von Tagessätzen je nach finanzieller Situation zu sehr unterschiedlichen Geldbeträgen führen.
Eine Vorladung bedeutet noch keine Verurteilung
Die polizeiliche Vorladung bedeutet nicht, dass die Schuld des Paares bereits feststeht. Beide Personen können sich zu den Vorwürfen äußern. Als Beschuldigte müssen sie einer Vorladung der Polizei grundsätzlich nicht ohne Weiteres folgen, sofern diese nicht im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgt. Sie dürfen außerdem einen Rechtsanwalt einschalten und zunächst Einsicht in die Ermittlungsakten beantragen lassen.
Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, wie das Verfahren weitergeht. Sie kann das Verfahren einstellen, einen Strafbefehl beantragen oder Anklage erheben. Erst ein Gericht könnte schließlich eine rechtskräftige Verurteilung aussprechen.
Warum bereits ein Notruf als Hilfe gelten kann
Niemand muss sich bei einer Hilfeleistung selbst in Lebensgefahr bringen. Gerade im Gleisbereich wäre es deshalb falsch und extrem gefährlich, einer Person unüberlegt hinterherzulaufen. Dennoch verlangt das Gesetz in akuten Notlagen zumindest solche Maßnahmen, die ohne erhebliche Eigengefährdung möglich sind.
Ein sofortiger Notruf kann dabei bereits entscheidend sein. Zudem können Bahnmitarbeiter den Zugverkehr stoppen oder weitere Sicherheitsmaßnahmen einleiten. Auch das direkte Ansprechen einer gefährdeten Person kann wertvolle Zeit schaffen, bis professionelle Hilfe eintrifft.
Der Fall aus Warnemünde macht deshalb auf tragische Weise deutlich, dass Wegsehen in einer akuten Notsituation strafrechtliche Folgen haben kann. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, zu welchem Ergebnis Polizei und Staatsanwaltschaft nach den Vernehmungen und der vollständigen Auswertung der Beweismittel kommen.
Hilfe bei Suizidgedanken und seelischen Krisen
Menschen in einer akuten seelischen Krise sollten nicht allein bleiben. Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr und kostenlos unter 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 oder 116 123 erreichbar. Bei unmittelbarer Gefahr sollte sofort der Notruf unter 112 gewählt werden.
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