
Nach tödlichem Messerangriff in Aschaffenburg: Ermittlungen wegen Strafvereitelung im Amt eingeleitet
Tödlicher Messerangriff - Behördenversagen
Tödlicher Messerangriff in Aschaffenburg: Ermittlungen wegen Strafvereitelung im Amt eingeleitet
Nach dem tödlichen Messerangriff im Aschaffenburger Schöntal-Park durch den 26-jährigen Afghanen Enamullah O. liegt nach Informationen ein fatales Behördenversagen vor. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Coburg wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt gegen beteiligte Polizeibeamte.
Frühere Messerattacke in Flüchtlingsunterkunft
Bereits am 29. August 2024 kam es zu einem gefährlichen Angriff durch Enamullah O. In einer Flüchtlingsunterkunft im unterfränkischen Alzenau attackierte der ausreisepflichtige Asylbewerber eine ukrainische Mitbewohnerin mit einem Hackebeil.
„Wäre ich nicht zufällig vorbeigegangen und hätte die Schreie meiner Mitbewohnerin gehört, hätte er sie umgebracht“, schilderte eine 23-jährige Ukrainerin.
Polizei nahm keine Anzeige auf
Die Polizei wurde nach dem Angriff alarmiert, nahm jedoch keine Anzeige auf. Stattdessen wurde Enamullah O. lediglich für einen Tag in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Erst am
24. Januar, zwei Tage nach dem tödlichen Messerangriff im Schöntal-Park, leitete die
Staatsanwaltschaft Aschaffenburg Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung gegen ihn ein.
Ermittlungen wegen Strafvereitelung im Amt
Oberstaatsanwalt Dr. Michael Koch erklärte am Dienstag: „Aufgrund einer Strafanzeige wurden Ermittlungen wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt im Zusammenhang mit dem polizeilichen Einsatz am 29.08.2024 in einer Flüchtlingsunterkunft in Alzenau eingeleitet.“
Aus Gründen der Neutralität wurde die Coburger Staatsanwaltschaft mit dem Fall betraut. Die Ermittlungen werden durch das Bayerische Landeskriminalamt geführt.
Video dokumentiert den Angriff
Ein Video zeigt, wie Nachbarn Enamullah O. am Boden fixierten. Die verletzte Ukrainerin läuft mit blutigem Ellbogen durch den Raum. Laut Innenministerium habe die Frau damals nicht angegeben,
woher ihre Verletzungen stammten.
Mitbewohnerin Mane erklärte: „Sie spricht kein Deutsch und hatte keinen Anwalt.“ Die Polizei Unterfranken dementierte zunächst den Einsatz am 29. August. Später räumte sie lediglich eine verbale Auseinandersetzung ein.
Zahlreiche Vorstrafen gegen den Täter
Laut Innenministerium wurden gegen Enamullah O. 18 Strafverfahren in zwölf Tatkomplexen in Bayern und vier in Hessen geführt. Fünf Verfahren wurden eingestellt, in zwei Fällen ergingen Geldstrafen. Weitere Verfahren sind noch anhängig.
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