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Naturschützer: Wolf darf vorerst nicht geschossen werden

WESTERWALD - VERWALTUNGSGERICHT - KOBLENZ

Naturschützer: Wolf darf vorerst nicht geschossen werden

Der Verband Naturschutzinitiative aus dem Westerwald hat beim Verwaltungsgericht Koblenz gegen die Genehmigung für den Wolfsabschuss geklagt. Bis zur Entscheidung darf das Tier offenbar nicht getötet werden.

Nach Angaben der Naturschutzinitiative, einem bundesweit tätigen Verband aus Quirnbach (Westerwaldkreis), hat das Verwaltungsgericht die Genehmigung bereits außer Kraft gesetzt. Das Verwaltungsgericht müsse jetzt über den Eilantrag entscheiden. So lange dürfe keine Jagd auf den Wolf gemacht werden. Eine offizielle Bestätigung des Gerichts dazu liegt bislang noch nicht vor.

Der Vorsitzende der Naturschutzinitiative, Harry Neumann, begründet die Klage damit, dass die Voraussetzungen für einen Abschuss nicht gegeben seien. Demnach wurden in den Fällen, wo der Wolf Tiere gerissen hat, wichtige Vorgaben, wie zum Beispiel höhere Zäune und Herdenschutzhunde nicht umgesetzt.

Jagd auf Wolf sollte am Montag beginnen

Der problematische Wolf aus dem Leuscheider Rudel im Westerwald hat zweimal innerhalb weniger Wochen auf geschützten Weiden zugeschlagen. Deshalb sollte eigentlich am Montag mit der Jagd auf ihn begonnen werden. Dafür wurden laut Umweltministerium spezielle Jäger beauftragt, die sich an bestimmte Regeln halten sollten.

Dazu gehörten bestimmte Zeiträume (9. bis 19. Dezember und 3. bis 29. Januar) sowie eine räumliche Begrenzung. Nach Angaben des Landes darf der Wolf nur im Umkreis von 1.000 Metern um die Weide, auf der der Wolf am 2. November ein Schaf gerissen hat, bejagt werden.

Ob es der richtige Wolf ist, kann erst nach dem Tod festgestellt werden

Da erst nach dem Tod eines Tieres durch einen DNA-Test sichergestellt werden kann, dass es sich um den Wolf “GW1896m” handelt, könnten die Jäger erstmal jeden Wolf erschießen, den sie in dem festgelegten Bereich finden. Die Umweltinitiative kritisiert das: “Das ist ein skandalöses Vorgehen, womit ein ganzes Rudel zum Abschuss freigegeben wird”, meint Neumann. Es werde quasi “russisch Roulette gespielt”.

Die Regeln, die das Ministerium zum Abschuss des Wolfes aufgestellt hatte, sorgen aber nicht nur für Kritik bei Tierschützern. Selbst Jäger schütteln angesichts der Vorgaben den Kopf. Heiner Nöllgen, Vorsitzender der Kreisgruppe Altenkirchen im Landesjagdverband Rheinland-Pfalz, sagte im SWR-Gespräch dazu: “Das ist ein unrealistisches Vorgehen. Es wäre ein riesen Zufall, so den richtigen Wolf zu erwischen.”

Jäger kritisieren Regeln für Wolfsabschuss

Laut Nöllgen gehören Wölfe nicht zu den Tieren, die üblicherweise zu einem Ort zurückkehren, wo sie bereits Beute gemacht haben. Sie würden sich immer wieder neu orientieren und auf der Nahrungssuche weite Strecken zurücklegen. Daher hält er insbesondere die Umkreisregelung “für nicht praktikabel”. Um den Problemwolf loszuwerden, müsste man seiner Meinung nach eine Quote für den Abschuss von Wölfen festlegen.

Auch Schafzüchter Werner Neumann aus dem Neuwieder Stadtteil Heimbach-Weis kritisiert das begrenzte Abschussgebiet. Als Vorsitzender des Landesverbandes der Schafhalter/Ziegenhalter und Züchter Rheinland-Pfalz fordert er den sofortigen Abschuss von Wölfen. Wölfe seien sehr mobil. Wenn man wisse, wo das Rudel sei, solle man die Wölfe auch dort bejagen, so seine Ansicht.

Schafzüchter pocht auf direkten Abschuss von Problemwölfen

Neumann kritisiert die Naturschützer und deren Klage: “Ich bin keiner der sagt: Knallt alle Wölfe ab. Das sind auch Lebewesen.” Aber wegen eines einzigen Tieres gebe es jetzt Probleme, und aus seiner Sicht gehe da die Nutztierhaltung für den Menschen vor. 

SWR

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