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Neue Corona-Regeln in München: Das gilt ab Mittwoch

Der kritische Inzidenzwert von 50 ist in München wieder überschritten. Was die Stadt jetzt zum Schutz vor Corona vorschreibt.
Neue Corona-Regeln: Gastronomie

Bei den neuen Regelungen trifft es die Gastro besonders hart. Denn für alle Tische in Gastro-Betrieben gilt ab Mittwoch: Gruppen dürfen nur noch aus bis zu fünf Personen (aktuell zehn Personen) bestehen oder aus Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Verwandten sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands.

 

Hinzu kommt für Gastronomen ein Alkohol-Ausschankverbot täglich ab 22 Uhr – eine Regel, wie es sie noch nie in München gab. Dagegen regt sich Kritik.

 

Von Freitagabend bis Sonntagfrüh gilt wieder ein Alkohol-Verkaufsverbot ab 21 Uhr und ein Konsumverbot im öffentlichen Raum ab 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages an den Hotspots Baldeplatz, Gärtnerplatz, Gerner Brücke, Wedekindplatz sowie an den Isarauen zwischen Reichenbachbrücke und Wittelsbacherbrücke.

Neue Corona-Regeln: Private Feiern

Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage und weitere nicht öffentliche Versammlungen sind nur mit bis zu 25 Teilnehmenden in geschlossenen Räumen oder bis zu 50 Teilnehmenden (aktuell 100) unter freiem Himmel gestattet.

Neue Corona-Regeln: Wieder Maskenpflicht in der Altstadt

Die Maskenpflicht in der Fußgängerzone einschließlich Schützenstraße, Stachus und Marienplatz sowie der Sendlinger Straße mit Sendlinger-Tor-Platz und auf dem Viktualienmarkt und den Gehwegen im Tal wird ab Mittwoch wieder gelten: von 9 bis 23 Uhr.

Schulen und Kitas: “Kein erhöhtes Ausbruchsgeschehen”

Anders als im Landkreis München, wo, wenn der Inzidenzwert über 35 bleibt, eine Maskenpflicht ab Jahrgangsstufe 5 gelten soll, bleibt für Münchens Schulen alles wie gehabt. An den Schulen sei “derzeit kein erhöhtes Ausbruchsgeschehen zu verzeichnen”, meldete das Presseamt der Stadt.

 

OB Reiter hat am Montag zudem gewarnt: “Es kann sein, dass wir den Christkindlmarkt kurzfristig absagen müssen.”

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