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Neue Corona-Verordnung im Kabinett

Deutschland

Ab Oktober braucht es eine neue Corona-Schutzverordnung. Die Bundesregierung bringt ihren Entwurf auf den Weg. Damit werden in Zügen und im Flugverkehr wieder FFP2-Masken verpflichtend. Union und Krankenhäuser dringen darüber hinaus auf einheitliche Vorschriften.

Das Bundeskabinett will am Vormittag schärfere Corona-Schutzauflagen mit neuen Maskenpflichten in Deutschland billigen. Zum Schutz vor einer Corona-Herbstwelle soll es den Ländern ab Oktober wieder möglich werden, etwa in Geschäften Maskenpflicht zu verhängen. In Fernzügen und Flugzeugen sollen FFP2-Masken vorgeschrieben sein. Die geplanten Neuerungen gehen auf einen Entwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundesjustizminister Marco Buschmann von Anfang August zurück. Beide stellen im Anschluss die Verordnung vor. Auf den Kabinettsbeschluss folgen die parlamentarischen Beratungen.

Vor dem Hintergrund der Kanadareise von Bundeskanzler Olaf Scholz und Vizekanzler Robert Habeck ging die Debatte über die Maskenpflicht in Fliegern weiter. Scholz und Habeck flogen zur letzten Station ihrer dreitägigen Kanada-Reise weiter – auf dem Weg von Toronto nach Neufundland galt an Bord des Regierungsfliegers erneut keine Pflicht, eine Maske zu tragen. Es gab nur eine Empfehlung. Die verpflichtenden PCR-Tests vor Beginn der Reise in Berlin am Sonntag waren zum Zeitpunkt des Abflugs mindestens 50 Stunden her. Scholz verwies angesichts der Kritik auf “klare Regeln” für Regierungsflüge.

FDP will für Flugzeuge nachverhandeln

Die FDP will nun noch einmal über Lockerungen bei Schutzmaßnahmen in Flugzeugen verhandeln. “Sobald das Kabinett die endgültige Fassung des Infektionsschutzgesetzes verabschiedet hat, werden wir uns mit unseren Koalitionspartnern absprechen und prüfen, wo Nachbesserungsbedarf besteht”, sagte FDP-Fraktionschef Christian Dürr in mehreren Interviews. So stellte er in den Raum, ob es nicht auch kommerziellen Flügen Testausnahmen geben sollte. “Und wie sieht es eigentlich mit der europäischen Einheitlichkeit aus?”

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft hält hingegen eine Verschärfung der Maskenpflicht für “nicht verhältnismäßig und nicht nachvollziehbar” Da es sie in kaum einem anderen europäischen Land gebe, sei sie “heute schon nur schwer vermittelbar”, sagte en Spitzenvertreter der “Bild”.

Mehr Entscheidungsfreiraum für die Länder

Auch bislang dürfen Verkehrsmittel des Luftverkehrs laut Infektionsschutzgesetz nur mit Maske genutzt werden – neben einer FFP2-Maske ist aber auch eine medizinische Maske erlaubt. Eine weitere Änderung des Ursprungsentwurfs bezieht sich auf Ausnahmen für Maskenpflichten etwa in Restaurants, wie sie die Länder künftig verhängen können sollen. Geplante Ausnahmen für frisch Geimpfte und Genesene waren zunächst verpflichtend geplant. Nun sollen die Ausnahmeregelungen für Geimpfte und Genesene laut Redaktionsnetzwerk Deutschland ) gegenüber den Ursprungsplänen in eine Kann-Regelung für die Länder umgewandelt werden. Eine zwingende Ausnahme von der Maskenpflicht soll es demnach weiterhin nur dann geben, wenn die Person frisch getestet ist. Viele Bundesländer hatten die geplanten Ausnahmen kritisiert. Laut dem Entwurf von Lauterbach und Buschmann soll es auch eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen geben.

Der Wirbel um den Regierungsflug von Scholz und Habeck heizt die Debatten um die staatlichen Schutzauflagen insgesamt an. Unionsfraktionsvize Jens Spahn sagte bei “RTL Direkt”, die Regeln müssten gleich sein: “Entweder für alle Maske oder für alle keine Maske.”

Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, forderte generell vor allem eine klare Regelung zu Maskenpflichten: “Die Politik muss sich entscheiden, im Falle hoher Inzidenzen entweder eine generelle Maskenpflicht in Innenräumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln für alle verpflichtend zu machen oder diese Schutzmaßnahme grundsätzlich der Eigenverantwortung der Menschen zu überlassen, so wie dies in vielen europäischen Ländern mittlerweile üblich ist”, sagte er der “Rheinischen Post”. “Aus Sicht der Krankenhäuser sollte es bei einer generellen Maskenpflicht bei hohen Inzidenzen bleiben. Wir brauchen nachvollziehbare Schwellenwerte für das Inkraftsetzen der Regelungen.”

Die neuen Corona-Maßnahmen sollen vom 1. Oktober an gelten. Die bisherigen Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz laufen vorher aus. Bis dahin muss dann das Gesetzgebungsverfahren für die neuen Regeln durchlaufen sein.

Quelle: ntv.de

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Länder können wieder Personen-Obergrenzen in Restaurants, Kneipen und Kinos oder Abstandsgebote (1,5 Meter) verordnen ! – ALLE Details im Bericht ⬇️ –
 
 

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