Neue Coronaverordnung – endlich Erleichterungen und Lockerungen
Rheinland-Pfalz: Neue Corona-Verordnung ab Freitag
– Erleichterungen und Lockerungen für Gastronomie und Veranstaltungen
– Auch Clubs und Discotheken dürfen wieder öffnen
Es darf wieder gefeiert werden! Unter diesem Motto könnte man die Ergebnisse der Sitzung des Ministerrates der rheinland-pfälzischen Landesregierung von gestern zusammenfassen. Im Mittelpunkt stehen die sogenannten 3-G, also Geimpfte, Getestete oder Genesene, wie Malu Dreyer gestern nach der Sitzung vor der Presse erläuterte und sich dabei hochzufrieden mit der aktuellen Entwicklung im Land zeigte.
„Die Menschen in Deutschland haben es durch große Disziplin in langen und für viele auch harten Monaten des Lockdowns geschafft, dass bei uns die Inzidenzen sinken und wir einen schönen Sommer genießen können“, so die Ministerpräsidentin. Auch die stetig wachsende Impfquote spielt eine Rolle, so dass ab Freitag neue Erleichterungen für die Menschen in Rheinland-Pfalz gelten.
So dürfen sich dann wieder bis zu 25 Personen aus unterschiedlichen Haushalten im öffentlichen Raum treffen, nach bisher maximal 5 Personen bedeutet das eine Verfünffachung. Auch private Feiern können wieder größer geplant werden und sind dann mit bis zu 100 statt wie bisher maximal 25 Personen erlaubt, für Feiern im Innenbereich gilt allerdings weiterhin eine Testpflicht.
Besonders freuen dürften die neuen Regeln die in den letzten Monaten arg gebeutelten Veranstalter und Gastronomen. Veranstaltungen sind innen mit bis zu 350 Personen und außen mit bis zu 500 Personen erlaubt, Großveranstaltungen mit einer Auslastung von 50% der Kapazitäten bis zu 5.000 Besuchern, im Einzelfall sogar mehr. Neben Sportveranstaltungen sind damit auch kulturelle Veranstaltungen oder Volksfeste und Kirmesveranstaltungen gemeint (falls sich überhaupt noch jemand daran erinnern kann, was das ist).
Clubs und Discotheken dürfen mit strengen Hygienekonzepten, Testpflicht und bei Vorliegen von leistungsfähigen Lüftungsanlagen mit bis zu 350 Personen öffnen. An dieser Stelle wurde nochmal auf das 3-G Konzept verwiesen, was für jeden Zutritt unbedingte Voraussetzung ist. Insbesondere für die jungen Menschen, die zum Beispiel seit dem Frühjahr 2020 das Mindestalter für einen Einlass erreicht haben, dürfte das ein komplett neues Erlebnis sein. Frau Dreyer würdigte in ihrer Erklärung die jüngeren Menschen dann auch ausdrücklich, hätten sie doch „verzichtet und Disziplin geübt, um diejenigen zu schützen, die besonders gefährdet sind“.
In der Gastronomie entfällt die Test- und Vorausbuchungspflicht, für die Servicemitarbeiter mit tagesaktuellem Test zusätzlich die Maskenpflicht. Gleiches für die Mitarbeiter in den sogenannten körpernahen Dienstleistungen. Konkrete Regelungen für die Maskenpflicht der Gäste oder die maximale Personenzahl an den Tischen wurden nicht genannt, hier müssen die Gastronomen dann noch auf die neue Verfügung am Freitag warten, es werden aber allgemein auch hier neue Erleichterungen erwartet. Und auch das Prostitutionsgewerbe ist „in engen Grenzen“ wieder erlaubt, ohne, dass dabei definiert wurde, was genau das bedeuten könnte. Auch hier müssen Anbieter*Innen und Kunden also auf den genauen Wortlaut der neuen Verfügung am Freitag warten.
Insgesamt lässt sich aber sagen, dass diese neuen Bestimmungen nun wirklich weitreichende Erleichterungen insbesondere für die Gastronomie und Veranstaltungsbranche bedeuten und dass es für die Feiernden und Menschen, die einfach mal gerne ausgehen wollen nun mehr Möglichkeiten gibt. Freuen wir uns drauf!