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Neue Erkenntnisse über den Tathergang der Tötungsdelikte an zwei Polizeibeamten in Ulmet

Ulmet - Kusel

Aufgrund der inzwischen durchgeführten Ermittlungen gehen Polizei und Staatsanwaltschaft nunmehr davon aus, dass der 38-jährige Tatverdächtige alleine fünf Schüsse auf die beiden Polizeibeamten abgefeuert hat. Der Tatverdacht der gewerbsmäßigen Wilderei zur Nachtzeit besteht nach wie vor gegen den 38-Jährigen und den 32-Jährigen.

Durchgeführt wurden umfangreiche Zeugenvernehmungen sowie am Freitag, den 18.02.2022, eine weitere Vernehmung des 32-Jährigen am Tatort. Der 38-Jährige macht weiterhin von seinem Schweigerecht Gebrauch. Die beiden Tatopfer wurden obduziert. Durchgeführt wurden ferner umfangreiche kriminaltechnische Untersuchungen. Ein wesentlicher Teil der Ergebnisse liegt inzwischen vor.

Den Haftbefehlen gegen beide Tatverdächtige wegen gemeinschaftlichen Mordes lag der Schluss zugrunde, dass bei der Dynamik des Geschehens, in dessen Verlauf auch der Polizeibeamte mindestens 14 Schüsse abgab, nicht eine Person alleine fünf Schüsse auf die Polizeibeamtin und den Polizeibeamten abfeuern konnte, und zwar aus zwei verschiedenen Waffen und drei der Schüsse aus einem Gewehr, das nach jedem Schuss auseinandergeklappt und neu geladen werden musste.

Nach den inzwischen durchgeführten weiteren Ermittlungen ist dieser Schluss aber nicht zwingend. Diese Ermittlungen legen vielmehr einen anderen Schluss nahe, nämlich dass der 38-Jährige alleine geschossen hat.

Nach den durchgeführten kriminaltechnischen Untersuchungen handelt es sich bei den beiden Schusswaffen, die am 31.01.2022 am Festnahmeort der beiden Tatverdächtigen in Sulzbach sichergestellt wurden, um die Tatwaffen, eine doppelläufige Schrotflinte und ein Jagdgewehr Winchester Bergara 308.

Noch nicht abgeschlossen sind die Ermittlungen zur der Frage, wie die beiden Waffen in den Besitz des 38-Jährigen gekommen sind, der zum Tatzeitpunkt keine waffenrechtliche Erlaubnis zum Besitz von Schusswaffen hatte. Die beiden Waffen sind auf der Waffenbesitzkarte einer anderen, berechtigten Person eingetragen. Eine eventuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit dieser anderen Person, namentlich nach dem Waffengesetz, ist Gegenstand der Ermittlungen.    

Die Ermittlungen zu den Lebensläufen der beiden Tatverdächtigen haben ergeben, dass der 38-Jährige ein sehr guter Schütze war, einen Einlader wie das bezeichnete Jagdgewehr zur Jagd eingesetzt hatte und dabei sehr schnell nachladen konnte. Der 38-Jährige hatte Schießerfahrung, eine Erlaubnis zum Besitz von Schusswaffen und einen Jagdschein seit er 16 Jahre alt war, also seit dem Jahr 1999, abgesehen von einer Unterbrechung 2008-2012 und bis der Jagdschein mit dem März 2020 auslief, ohne dass er verlängert worden war. Zum Zeitpunkt des Auslaufens des Jagdscheins waren keine Schusswaffen mehr auf seiner Waffenbesitzkarte eingetragen.

Bei dem 32-Jährigen hingegen wurden keine Anhaltspunkte für eine Schießpraxis festgestellt. Er hatte nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen weder eine Erlaubnis zum Besitz von Schusswaffen noch einen Jagdschein, weder aktuell noch in der Vergangenheit.

An den beiden Waffen wurden Finger- und DNA-Spuren des 38-Jährigen festgestellt, jedoch keine solchen Spuren des 32-Jährigen. Die Untersuchungen auf Schmauchspuren sind technisch langwierig und nicht abgeschlossen. Vor dem Hintergrund des Jagdgeschehens und der Anwesenheit beider Beschuldigter in der Nähe der Abgabe der Schüsse wird von den Ergebnissen keine entscheidende Aussagekraft erwartet.

Die Blutproben beider Beschuldigter, die nach Festnahme am Abend des Tattages entnommen wurden, also ca. 15 Stunden nach der Tat, enthielten keinen Alkohol. Weitere Angaben zu den Blutproben mache ich derzeit nicht.

Der Kastenwagen, mit dem der 38-Jährige und der 32-Jährigen am Tatort unterwegs waren, und der mit 22 geschossenen Rehen und Hirschen sichergestellt wurde, war im Sommer 2021 speziell für den Transport solcher Wildmengen umgebaut worden.

In seiner eingangs erwähnten aktuellen Vernehmung wiederholte der 32-Jährige zunächst seine Angaben, er sei zwar bei der Jagd in der Tatnacht und am Tatort der Kapitalverbrechen dabei gewesen, habe aber nicht geschossen, und ergänzte diese in erheblichen Umfang durch Angaben über den Geschehensablauf.

Der Kastenwagen, mit dem er und der 38-Jährige unterwegs gewesen waren, habe gehalten. Der 38-Jährige habe vom Auto aus mit Hilfe eines Nachtsichtgeräts ein Wildschwein geschossen. Der 32-Jährige, der in der Tatnacht beim Abtransport des Wildes geholfen habe, sei dann, ausgerüstet mit einer Wärmebildkamera, auf das an die Straße angrenzende Feld gegangen, um das geschossene Wildschwein zu holen. Zu diesem Zeitpunkt sei die Polizeistreife eingetroffen. Er (der 32-Jährige) sei dann wieder zurück zu dem Kastenwagen und dem Polizeiauto gegangen. Der Polizeibeamte sei am Streifenwagen gewesen und habe gefunkt, der 38-Jährige sei zum Kastenwagen gegangen, mit einer an die Polizeibeamtin gerichteten Bemerkung, dass er bei der Kontrolle verlangte Dokumente holen wolle. Als die Schüsse begannen, habe der 32-Jährige Deckung im Straßengraben gesucht. 

Die Polizeibeamtin wurde von einem Schuss aus der doppelläufigen Schrotflinte tödlich getroffen. Der Polizeibeamte wurde ebenfalls durch einen Schrotschuss verletzt, der aber nicht tödlich war. Tödlich waren seine Verletzungen durch drei weitere Schüsse, die aus dem Jagdgewehr abgefeuert wurden. Beide Polizeibeamte trugen Schutzwesten. Die Schüsse trafen jedoch so, dass die Schutzwesten nichts ausrichten konnten.

Angaben zu weiteren Einzelheiten mache ich derzeit nicht, da die Ermittlungen zum Tathergang noch laufen. Lediglich der dringende Tatverdacht einer Beteiligung des 32-Jährigen an den Schussabgaben ist entfallen.   

Infolge der neuen Erkenntnisse hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Kaiserlautern auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern die beiden Haftbefehle neu gefasst und heute, am 01.03.2022, den Beschuldigten eröffnet. Dem 38-Jährigen wird nunmehr in dem Haftbefehl Mord als Alleintäter vorgeworfen, der Mordvorwurf gegen den 32-Jährigen entfällt. Der Vorwurf der gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Jagdwilderei zur Nachtzeit gegen beide bleibt bestehen. Dem 32-Jährigen wird ferner der Vorwurf der Strafvereitelung gemacht. Der 38-Jährige machte weiterhin von seinem Schweigerecht Gebrauch, der 32-Jährige nahm auf seine oben erwähnten Angaben vom 18.02.2022 Bezug.

Die Ermittlungen laufen weiter.

Dr. Gehring

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