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Neue Regeln für Beherbergungen und Kontaktlisten

Neue Regeln für Beherbergungen und Kontaktlisten

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung die vierte Änderungsverordnung der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz beschlossen.
Diese berührt zwei Punkte: Regelungen zum Beherbergungsverbot sowie falsche Angaben auf Kontaktlisten zur Kontaktdaten-Nachverfolgung.

Darüber hinaus beinhaltet die vierte Änderungsverordnung auch Neuregelungen im Bereich der Kontaktlisten: Von Samstag, 10. Oktober, an gilt, dass falsche Angaben in Kontaktlisten zur Nachverfolgung von Corona-Infektionen mit einem Bußgeld von 150 Euro bewährt sind. Das Bußgeld hat derjenige zu entrichten, der die falschen Angaben gemacht hat. Die Höhe des Regelbußgeldes solle deutlich machen, dass ein Verstoß gegen die Maskenpflicht auch fahrlässig sein könne, Falschangaben aber vorsätzlich gemacht werden und daher einen größeren Unrechtsgehalt aufweisen.

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