Karlsruhe (ots)
Die Bundesanwaltschaft hat gestern (10. November 2020) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen neuen Haftbefehl gegen
den syrischen Staatsangehรถrigen Abdullah A. H. H.
wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes, versuchten Mordes sowie gefรคhrlicher Kรถrperverletzung (ยงยง 211, 223 Abs. 1, ยง 224 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 5, ยงยง 22, 23 StGB) erwirkt. Der nunmehr erwirkte Haftbefehl ersetzt den Haftbefehl des Amtsgerichts Dresden vom 21. Oktober 2020.
Der Beschuldigte war am 20. Oktober 2020 vorlรคufig festgenommen worden. Am Tag darauf hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen รผbernommen.
In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Abdullah A. H. H. stach am 4. Oktober 2020 gegen 21:25 Uhr in der Nรคhe des Kulturpalastes in Dresden unvermittelt auf zwei Mรคnner im Alter von 55 sowie 53 Jahren ein. Ein Geschรคdigter erlitt tรถdliche Verletzungen und verstarb kurze Zeit spรคter im Krankenhaus. Das zweite Tatopfer รผberlebte den Anschlag schwer verletzt.
Der Beschuldigte handelte dabei aus einer radikal-islamistischen Gesinnung heraus. Er wollte die beiden Tatopfer als Reprรคsentanten einer von ihm als “unglรคubig” abgelehnten freiheitlichen Gesellschaft auslรถschen.
Der Beschuldigte wurde gestern dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgefรผhrt. Dieser hat Haftbefehl erlassen und wiederum den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.
