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Neufassung des Infektionsschutzgesetzes

Nächtliche Ausgangssperren geplant - Widerspruch und Dementis aus einigen Bundesländern

UPDATE 10.04. ERSTER ENTWURF ÖFFENTLICH!!!

Was für ein Tag in Berlin: Zuerst wurde die geplante Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) abgesagt, dann sickerte durch, daß Angela Merkel mit Unterstützung einiger Unions-geführter Länder eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes plant, welches die Landkreise und kreisfreien Städte bei Inzidenzen von über 100 zu schärferen Maßnahmen verpflichtet.

Gestern am frühen Abend verkündete das Kanzleramt dann in einer Presseerklärung der stellvertretenden Regierungssprecherin Ulrike Demmer eine Einigung zwischen Bund und Ländern. Es sei sich auf eine bundeseinheitliche Vorgehensweise bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie verständigt worden.

Umgehende Kritik, Widerspruch und Dementis!

Doch kaum war diese Meldung veröffentlicht folgten umgehend Dementis aus einigen Bundesländern. Es scheint, als wollen sich die Länderchefs nicht so einfach in Ihrer Kompetenzen reinreden lassen. Was war passiert?

Angela Merkel hatte angeblich in den letzten 48 Stunden mit dem SPD Kanzlerkandidat und Vizekanzler Olaf Scholz über ein Maßnahmenpaket verhandelt. Danach wurden dann am Freitagmorgen zusätzlich der bayrische Ministerpräsident Markus Söder und Berlins regierender Bürgermeister Müller über die Gespräche informiert. Im Laufe des Freitags sollten die Ergebnisse dann an die weiteren Länderchefs kommuniziert werden. Ob das so geklappt hat, ist fraglich, denn nach der Pressemitteilung zur Einigung kamen Widersprüche, Kritik und Dementis.

Thüringens Ministerpräsident Ramelow (Linke) entrüstete sich darüber, daß er von der Absage der MPK erst aus den Medien erfahren habe. Nach seiner Meinung könne man mit diesem wichtigen politischen Gremium nicht in dieser Form umgehen, es „mache ihn nur noch fassungslos“. Aus Sachsen-Anhalt meldete sich Ministerpräsident Rainer Haselhoff (CDU) zu Wort: „Jedes Bundesland hat bereits eigene Notfall-Pläne beschlossen und auch umgesetzt“, der Bund solle seine bestehenden Möglichkeiten ausschöpfen und sich besser um die Versorgung mit Impfstoffen kümmern. Hierbei sei noch Luft nach oben. Auch die Chefs aus dem Saarland und Sachsen mahnten spezifische Handlungsspielräume für jedes einzelne Bundesland an, da sich gezeigt habe, daß die Situationen von Land zu Land sehr unterschiedlich seien.

Etwas moderater zeigte sich Malu Dreyer. Nach Ihrer Meinung war es folgerichtig, die MPK abzusagen, „Ich erwarte jetzt, dass das Kanzleramt einen Vorschlag vorlegt, damit wir schnellstmöglich darüber beraten können“. Die erwartete Zustimmung zu den Plänen Merkels kam aus NRW und Baden-Württemberg, die dort regierenden Armin Laschet, bzw. Wilfried Kretschmann waren schon seit Tagen auf einer Linie mit der Kanzlerin und hatten offen für eine schnelle und konsequente Umsetzung geworben.

Erster Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes liegt vor!

Mittlerweile liegt der erste Entwurf des vom Kanzleramt geplanten Infektionsschutzgesetzes vor und es sieht so aus, als ob der Bund bald das Recht hat, in Regionen mit vielen neuen Corona-Fällen private Kontakte noch weiter einzuschränken und sehr harte Ausgangssperren zu erlassen. Wie gesagt: Es handelt sich noch um einen Entwurf, der noch in den einzelnen Ministerien diskutiert wird und werden soll, aber das Ganze soll nun möglichst schnell durch den Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Es dreht sich eigentlich alles um die Inzidenz von 100, also dem Wert, der die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von 7 Tagen pro 100.000 Einwohner einer Region bestimmt und der seit beginn der Pandemie das zentrale Element der Bewertung ist.

Nächtliche Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen

Sobald eine Stadt oder ein Landkreis diesen Wert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet, sollen in Zukunft zusätzliche Beschränkungen in Kraft treten. Sobald der Wert an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 sinkt, sollen umgekehrt aber auch wieder Beschränkungen aufgehoben werden. In einigen Regionen ist das für die Bürger erstmal nichts Neues, so hat Rheinland-Pfalz diese eigentlich schon in der letzten Ministerpräsidentenkonferenz beschlossene Vorgehensweise schon konsequent umgesetzt und beispielsweise in Koblenz oder im Kreis Mayen-Koblenz Ausgangssperren erlassen.

Durch das neue Gesetz soll diese Vorgehensweise also kurzfristig bundesweit gelten. Das würde zumindest das Wirrwarr von unterschiedlichen Maßnahmen beenden und für die Bürger Klarheit schaffen. In dem Entwurf ist von einer Ausgangssperre zwischen 21:00 und 05:00 die Rede, bei den gestern durchgesickerten Details war diese konkrete Zeit noch nicht klar. Natürlich gibt es Ausnahmen für Personen, die beruflich unterwegs sind, Notfälle oder Personen, die andere Menschen (aber auch Tiere) versorgen müssen.

Kontakt nur noch im eigenen Hausstand plus 1 Person pro Tag

Neu geregelt wären auch die Kontaktbeschränkungen. Alle privaten Treffen werden auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person pro Tag beschränkt. Insbesondere der Zusatz „pro Tag“ wäre hier neu und die Regelung geht über die im März bereits in der MPK beschlossenen Notbremse-Maßnahmen. Hier bleibt allerdings abzuwarten, wie das kontrolliert werden soll.

Erweiterter Einzelhandel muß schließen

Einzelhändler müssen komplett schließen, die bekannten Ausnahmen für Lebensmittel, Apotheken, Drogerien, Getränkemärkte oder Tankstellen bleiben. Der Buchhandel wäre also wieder geschlossen, ebenso die Baumärkte. Für die Geschäfte mit der Ausnahmeregel gelten strenge Begrenzungen pro Quadratmeter. Ebenfalls geschlossen werden Museen, Kinos, Schwimmbäder und Thermen oder Zoos. Hier waren einige Bundesländer mit Öffnungen vorgeprescht.

Schulen dürfen Präsenzunterricht nur durchführen, wenn alle beteiligten Lehrer und Schüler oder Studenten einen maximal 36 Stunden alten negativen Test vorweisen können. Ab einer Inzidenz von 200 bleibt dann der gesamte Bildungssektor geschlossen. Arbeitgeber werden so weit wie möglich zu Homeoffice verpflichtet. Sport ist nur noch allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt. Teamsport ist verboten, der Profisport – wie sollte es anders sein – bleibt natürlich ohne Zuschauer erlaubt.

Nicht geklärt ist bisher, was mit den Frisören passiert, da gibt es noch widersprüchliche Deutungsmöglichkeiten: Eigentlich sollen „Ladengeschäfte und Märkte mit Kundenverkehr für Handels- Dienstleistungs- und Handwerksangebote“ schließen, an anderer Stelle steht aber, dass bei körpernahen Dienstleistungen eine Maskenpflicht (FFP“) gilt.

Bereits am Dienstag soll das Kabinett über den Gesetzesentwurf beraten, aufgrund der bisherigen Kritik aus den Ländern ist hierbei wohl eine heiße Debatte zu erwarten.

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