AktuellesNewsNRWSauerland

Neunjähriger auf Renncart unterwegs

Ein Neunjähriger drehte am Samstag auf dem TÜV-Gelände am Grebbcker Weg Runden mit einem Renncart. Ein Zeuge informierte die Polizei. Die entdeckte den PS-starken Flitzer samt Pilot auf dem Weg zur benachbarten Autowaschanlage. Der Vater begleitete den Sohn bei seinen Fahrübungen. Da es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt, schrieben die Polizeibeamten mehrere Strafanzeigen: wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Die Polizei warnt: Auf die Besitzverhältnisse einer genutzten Fläche kommt es nicht an. Entscheidend ist die Frage, ob eine Fläche (“faktisch”) durch öffentlichen Verkehr genutzt wird. Im öffentlichen Verkehrsraum gelten Regeln in Bezug auf Zulassung, Versicherung und Fahrerlaubnis. Wer mit einem nicht zugelassenen, motorisierten Gokart auf solchen Flächen erwischt wird, riskiert ein Bußgeld von mindestens 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Für das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder das Zulassen solcher Fahrten sieht der Gesetzgeber Freiheitstrafen von bis zu einem Jahr oder entsprechende Geldstrafen vor. Deshalb sollte man auch beim Verleihen von Fahrzeugen vorsichtig sein und sich auch von Freunden den Führerschein zeigen lassen. 

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"