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Notorischen Betrüger nach Haftentlassung abgeschoben – zwei Tage später bei Wiedereinreise erwischt

Bundespolizeifahnder haben am Mittwochvormittag (3. August) einen Tschechen trotz bestehenden Wiedereinreiseverbotes in einem Zug aus Prag erwischt. Der 52-Jährige war erst zwei Tage zuvor in Deutschland aus der Haft entlassen und nach Tschechien abgeschoben worden.

Gegen 10:30 Uhr kontrollierte eine Bundespolizeistreife den 52-jährigen Tschechen in einem grenzüberschreitenden Zug auf Höhe Furth im Wald. Eine Überprüfung im polizeilichen Fahndungssystem ergab ein bestehendes Einreiseverbot für den Tschechen.

Das Kreisverwaltungsreferat München hatte zuvor dem Tschechen das Recht auf Einreise und Aufenthalt in Deutschland aberkannt. Gründe für diese Entscheidung waren zwei rechtskräftige Verurteilungen zu Freiheitsstrafen wegen mehrerer Betrugsdelikte und eines Diebstahls mit Waffen. Auch in Tschechien saß der Mann einige Male wegen Vermögensdelikten in Haft. Deshalb sah das Kreisverwaltungsreferat eine konkrete Wiederholungsgefahr.

Nach Verbüßung der Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Bernau am Chiemsee schoben Further Bundespolizisten den 52-Jährigen am Montag (1. August) nach Tschechien ab.

Eigenen Angaben zufolge wusste der notorische Betrüger nichts von seiner Wiedereinreisesperre. Doch die Polizisten machten ihm klar, dass er den Bescheid des Kreisverwaltungsreferates selbst unterschrieben hatte.

Das Bundespolizeirevier Furth im Wald ermittelt wegen eines Verstoßes gegen das Wiedereinreise- und Aufenthaltsverbot von EU-Freizügigkeitsberechtigten. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahme schoben die Beamten den Tschechen zurück in sein Heimatland.

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