Öffentlichkeitsfahndung – Verdacht eines Tötungsdeliktes bei Daun – Aktenzeichen xy
Aktenzeichen XY - Tötungsdelikt - Polizei
Die Staatsanwaltschaft Trier und das Polizeipräsidium Trier bitten um Ihre Mithilfe!
Der 53-jährige Steffen Braun wurde von seinem Arbeitgeber am Dienstag, den 3. Januar 2023, als vermisst gemeldet, da er nicht zur Arbeit erschienen war.
Zuletzt wurde Steffen Braun am Freitag, den 30. Dezember 2022, in den Mittagsstunden an seiner Arbeitsstelle im Krankenhaus Maria Hilf GmbH in Daun lebend gesehen.
Gegen 6 Uhr am Dienstag, 3. Januar, wurde sein Fahrzeug, ein schwarzer Ford Fiesta mit dem amtlichen Kennzeichen DAU-PS 908, in einem Waldgebiet zwischen Greimerath im Landkreis Bernkastel-Wittlich und Wittlich brennend festgestellt.
Das Fahrzeug war auf einem Forstweg abgestellt, der von der L 52 in östliche Richtung abzweigt, und brannte vollständig aus.
Auto wurde mittels Brandbeschleuniger in Brand gesetzt.
Die Ortschaft Greimerath befindet sich ca. 45 km entfernt von dem Heimatort Gerolstein, in dem Steffen Braun mit seiner Familie lebte, und liegt unweit der Anschlussstelle Hasborn der Autobahn 1.
Aufgrund der durchgeführten umfangreichen Ermittlungen ist davon auszugehen, dass Steffen Braun Opfer eines Tötungsdelikts wurde. Der Leichnam von Steffen Braun wurde bislang nicht aufgefunden. Es kann ausgeschlossen werden, dass er im Fahrzeug verbrannt ist.
Den bisherigen Ermittlungen zu Folge dürfte sich die Tat am Freitag, 30. Dezember, oder Samstag, 31. Dezember, ereignet haben. Im Rahmen der Ermittlungen kam es auch zum Einsatz von Mantrailer-Hunden. Die Spur führte unter anderem in einen Waldbereich von Gerolstein als auch in die großflächig angelegten Waldgebiete um die circa 6 km von Gerolstein entferntem Ortschaft Rockeskyll.
Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass eine etwaige Tatwaffe im Rahmen der Verbringung des Fahrzeuges zum Brandort entsorgt wurde. Die Streckenführung verlief entlang der Autobahn 1. Steffen Braun war Brillen- und Hörgeräteträger, welche in seinem Wohnhaus vorgefunden wurden. Andere persönliche Gegenstände (Mobiltelefon, Geldbörse, Kleidungsstücke, großer Reisekoffer) wurden nicht aufgefunden.
Kommenden Mittwoch wird der Fall in der aktuellen Sendung von Aktenzeichen XY ausgestrahlt
Steffen Braun wird wie folgt beschrieben:
- circa 1,70 m groß - kräftige Gestalt - circa 85 kg - Halbglatze, wenige graue Haare - wechselnde Barttracht: rasiert, meist Drei-Tage-Bart, - Brillenträger - Hörgeräteträger (beidseitig) - Tätowierung: vier chinesische Schriftzeichen, Brust links
Die Kriminalpolizei Trier sucht Zeugen und wird den Fall am kommenden Mittwoch, den 14. Juni, ab 20:15 Uhr, in der Fernsehsendung “Aktenzeichen XY… ungelöst” vorstellen.
Die Ermittler fragen konkret:
- Haben Sie Steffen Braun im Zeitraum von Freitag, 30. Dezember, bis Dienstag, 3. Januar, gesehen? Können Sie Angaben zu seinen Aufenthaltsorten in diesem Zeitraum tätigen?
- Können Sie Angaben zum Verbleib des Fahrzeugs von Steffen Braun, ein schwarzer Ford Fiesta mit dem amtlichen Kennzeichen DAU-PS 908, im Zeitraum von Freitag, 30. Dezember, bis Dienstag, 3. Januar, machen? Können Sie Hinweise zu möglichen Abstellorten des Fahrzeuges in diesem Zeitraum geben? Hier kommen insbesondere schwer einsehbare Stellen, wie zum Beispiel Waldgebiete, in Betracht.
- Können Sie Hinweise zu verdächtigen Wahrnehmungen im Bereich der Ortschaft Rockeskyll und der angrenzenden Waldgebiete im Großraum von Gerolstein im Zeitraum von Freitag, 30. Dezember, bis Dienstag, 3. Januar, geben?
- Können Sie Angaben zum Verbleib der persönlichen Gegenstände machen?
Hinweise werden unter 0651/9779-2480 oder vertraulich unter 0152 288 54 968 durch die Kripo Trier entgegengenommen.
5000€ Belohnung
Für Hinweise, die zur Klärung des Verbrechens und zur Ergreifung des Täters führen, hat die Staatsanwaltschaft Trier eine Belohnung von 5.000,- Euro ausgesetzt, die unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt wird. Über die Zuerkennung und gegebenenfalls Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden.
Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen und Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört.
Ebenfalls ausgeschlossen sind unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen.