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Offizielle Pressemitteilung der Polizei in Rheinpfalz zum Silvesterabend

31. Dezember 2020 2 Min. Lesezeit
Polizeimeldung

Gemeinsame Pressemeldung des Polizeipräsidiums Rheinpfalz, der Städte Ludwigshafen am Rhein, Frankenthal (Pfalz) und Speyer sowie des Rhein-Pfalz-Kreises

Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie wird Silvester 2020 anders als gewohnt. Um das Infektionsgeschehen und die schnelle Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, wurden Beschränkungen durch die Landesregierung erlassen, welche durch Allgemeinverfügungen der örtlich zuständigen Städte und Kreise ergänzt wurden.

Nach der aktuell gültigen 14. Corona-Bekämpfungsverordnung ist demnach das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf öffentlichen Plätzen und Straßen am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 generell verboten. Weiterhin gelten die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr in Ludwigshafen, Frankenthal, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis auch in der Silvesternacht. Das heißt, dass sich in dieser Zeit niemand ohne triftigen Grund im öffentlichen Raum aufhalten darf. Tagsüber, also zwischen 5 und 21 Uhr, gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.

Die Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Rheinpfalz werden im gesamten Zuständigkeitsbereich in der Silvesternacht verstärkt Präsenz zeigen und unterstützen die zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden. Insbesondere öffentliche Plätze, an denen in den Vorjahren traditionell viele Feiernde zusammengekommen waren, werden verstärkt kontrolliert.

Ein Schwerpunkt der Kontrollen durch die Ordnungsämter und die Polizei liegt auf der Einhaltung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung und den ergänzend erlassenen Allgemeinverfügungen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich über die aktuellen Vorschriften zu informieren und diese zu beachten. Bei Verstößen wird konsequent eingeschritten und diese unterbunden.

“Halten Sie sich bitte an die Regeln, damit wir gemeinsam mit Ihnen das Jahr 2021 friedlich und hoffentlich gesund begrüßen können”, lautet der gemeinsame Appell des Polizeipräsidiums Rheinpfalz und der jeweiligen Stadt- bzw. Kreisspitzen.

Die vollumfänglichen Rechtsverordnungen finden Sie unter www.corona.rlp.de oder bei der für Ihren Wohnort zuständigen Verwaltung.

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