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Chef stellt klar: Ohne Impfung kein Gehalt

Der unglaubliche Fall, über den zuerst der „Donaukurier“ berichtete:
Dr. Maximilian W. hat für sich und seine Angestellten einen Impftermin ergattert.

Er lässt seine Praxismanagerin eine Kurznachricht mit dem Termin verschicken.
Darin heißt es wörtlich: „Es werden alle Mitarbeiter und Zahnärzte geimpft.
Wer die Impfung nicht möchte, wird ohne Gehalt von der Arbeit freigestellt.“

Eine Impfpflicht durch die Hintertür?

Dem „Donaukurier“ gegenüber räumt der resolute Arzt eine unglückliche Wortwahl ein, sagt aber:
„Ich ziehe das durch. Ich habe mich wirklich damit auseinandergesetzt. Ich stehe sehr hinter dieser Impfung.“

In kleinen Grüppchen versammeln sich am Samstag gegen 14 Uhr die vorwiegend weiblichen Mitarbeiter auf dem Parkplatz.
Auch der Zahnarzt ist da.

Der Zahnarzt selbst möchte sich gegenüber der Presse am Sonntag nicht äußern, steigt in sein Auto und fährt davon.


Wie viele der Beschäftigten der Aufforderung gefolgt sind, ist nicht klar.
Offenbar war die Akzeptanz in der Belegschaft hoch.

Deutschland, im Januar 2021:
Die Impfkampagne gegen Corona ist nur schleppend gestartet.
Überlastete Hotlines. Senioren und Risiko-Patienten, die verzweifelt auf einen Impftermin warten, an der Bürokratie scheitern und vertröstet werden!
Bis gestern haben erst 0,64 Prozent der Deutschen den schützenden Piks bekommen.
Wie kann es da sein, dass eine junge Praxisbelegschaft geschlossen eine Impfung erhält?


Eigentlich sind Zahnärzte erst in der zweiten Risiko-Gruppe dran.
Aber offenbar hat sich Dr. W. einen etwas schwammigen Passus der Impfverordnung zunutze gemacht.
Dort werden in Paragraph 2 in der ersten Gruppe „Tätigkeiten, bei denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden“ aufgeführt. Im Klartext: Wer mit feuchtem Atem zu tun hat, ist besonders gefährdet. Und das kann man bei Behandlungen im Mundraum wohl annehmen.

Dazu kommt, dass die Termine in Bayern von den Impfzentren direkt vergeben werden.
Wenn eine Einrichtung also Kapazitäten hat, kann man recht unkompliziert einen Termin machen.
Gut für Zahnarzt Dr. W. und seine Mitarbeiter, für alle anderen bleibt ein etwas schaler Nachgeschmack.

Darf mich mein Chef einfach zum Impfen zwingen?

Nein, sagt Rechtsanwältin Nicole Mutschke, Fachanwältin für Arbeitsrecht, aus Düsseldorf:

„Nach aktueller Rechtslage würde ich definitiv verneinen, dass der Arbeitgeber einen gewissermaßen vertraglich zu einer Impfung verpflichten kann.“
Laut Infektionsschutzgesetz ist zwar eine Impfpflicht für Personen, die in Arztpraxen tätig sind, möglich, aber nur für die Schutzimpfung gegen Masern.

Mutschke weiter: „Wenn für Corona eine entsprechende Regelung gelten soll, dürfte eine Gesetzesänderung erforderlich werden.“

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