Am Freitagnachmittag (5. August) soll ein Mann ohne erforderlichen Mund-Nasenschutz einen Zug genutzt haben. Dieser weigerte sich im Essener Hauptbahnhof den Regionalexpress zu verlassen und leistete erheblichen Widerstand gegen die Bundespolizisten.
Gegen 15:30 Uhr informierte ein Bahnmitarbeiter die Bundespolizei im Hauptbahnhof Essen รผber einen Mann, welcher trotz mehrfacher Aufforderung keine Mund-Nasenbedeckung aufsetzen wolle. Die Beamten begaben sich unverzรผglich zum bereits eingefahrenen RE6 (in Richtung Minden) am Bahnsteig. Der 35-jรคhrige Zugbegleiter gab an, dass er, aber auch Reisende den 62-Jรคhrigen bereits mehrmals aufgefordert haben, der Maskenpflicht nachzukommen. Daraufhin sollte der Mann von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden.
Der polnische Staatsbรผrger รคuรerte gegenรผber den Beamten, dass er ein medizinisches Attest habe, welches ihn von der Maskenpflicht befreien wรผrde. Jedoch weigerte er sich, dieses Dokument auszuhรคndigen. Die Einsatzkrรคfte gaben dem Mann mehrfach die Mรถglichkeit einen Mund-Nasenschutz zur Weiterfahrt zu tragen, da in der Auรentasche seines Rucksacks diverse Masken erkennbar waren. Der Berliner wurde aufgefordert, den Zug zu verlassen, aber auch hier weigerte er sich.
Die Beamten ergriffen seine Arme, um diesen aus dem Zug zu fรผhren. Doch der Mann sperrte sich und verankerte seine Beine unter der Sitzreihe. Zudem hielt es sich mit beiden Hรคnden an der Sitzbank fest und schrie lautstark.
Mit weiteren Beamten trugen diese den 62-Jรคhrigen auf den Bahnsteig, um ihn dort zu fesseln. Gegen die Fixierung wehrte sich der Mann und verschrรคnkte seine Arme unter seinem Oberkรถrper. Nach erfolgter Fesselung brachten die Bundespolizisten den Mann zur Wache. Auf dem Weg dorthin sperrte sich der Mann erneut gegen die Maรnahme und stemmte sich gegen die Laufrichtung. Daraufhin mussten die Einsatzkrรคfte den Mann tragen.
Ein Atemalkoholtest ergab, dass der 62-Jรคhrige nicht alkoholisiert war. Ein Beamter verletzte sich dabei am Arm, blieb jedoch weiterhin dienstfรคhig. Die Widerstandshandlungen konnten mit Hilfe von BodyCams aufgezeichnet werden.
Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ein.
