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Ohne Reisedokumente und Zugtickets/ Bundespolizei greift 15 Migranten auf

24. April 2024 2 Min. Lesezeit
Bundespolizei greift 15 Migranten auf

Ohne Reisedokumente und Zugtickets/ Bundespolizei greift 15 Migranten auf

Memmingen/Kempten –

Am Montag (22. April) hat die Bundespolizei 15 ukrainische Staatsangehรถrige im Bahnhof Memmingen ohne die notwendigen Reisedokumente sowie ohne gรผltige Fahrscheine aus einem Zug geholt. Die strafmรผndigen Migranten erhielten Strafanzeigen.

Die Kemptener Bundespolizei erhielt am Montagnachmittag die Mitteilung eines Zugbegleiters, dass dieser bei der Fahrkartenkontrolle im EuroCity-Zug nach Mรผnchen 15 Personen ohne gรผltige Tickets angetroffen habe und bat die Beamten daher um Unterstรผtzung. Die Bundespolizisten stellen bei der anschlieรŸenden Personenkontrolle im Bahnhof Memmingen fest, dass alle ukrainischen Staatsangehรถrigen zwar รผber Reisepรคsse, jedoch nicht รผber die erforderlichen Aufenthaltstitel sowie Zugfahrscheine verfรผgten.

Bei der Gruppe handelte es sich um eine 28-Jรคhrige mit ihren sechs Kindern im Alter von 3 bis 12 Jahren, eine 46-Jรคhrige mit ihren fรผnf Kindern, 7 bis 17 Jahre alt, sowie eine 52-Jรคhrige mit ihrer 13-jรคhrigen Tochter. Die Beamten ermittelten, dass die Migranten am 17. April von Ungarn รผber ร–sterreich und anschlieรŸend รผber die Schweiz nach Deutschland gereist waren.

Weiterhin fanden die Polizisten heraus, dass sich die Ukrainer bereits 2022 in Deutschland aufgehalten hatten, seitdem aber mindestens einmal zurรผck in die Ukraine gereist waren.

Die Bundespolizisten stellten auรŸerdem bei der Fahndungsรผberprรผfung der 52-Jรคhrigen fest, dass die Frau seit vergangenen September von der Staatsanwaltschaft Wรผrzburg per Vollstreckungshaftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen gesucht wurde. Die Ukrainerin hatte ihre vom Gericht verhรคngte Geldstrafe in Hรถhe von รผber 200 Euro noch nicht beglichen, was sie nun bei den Beamten nachholte und damit eine Ersatzfreiheitsstrafe abwenden konnte.

Die Bundespolizisten zeigten die Ukrainer wegen Erschleichens von Leistungen, unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthaltes an. Die 28- und 46-jรคhrigen Frauen mรผssen sich zudem wegen Einschleusens von Auslรคndern, die 52-Jรคhrige wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise und zum unerlaubten Aufenthalt verantworten. Da die Migranten nicht mehr an der Grenze oder im grenznahen Raum angetroffen wurden, leiteten die Beamten die 15 Personen am Dienstagabend (23. April) an das zustรคndige Anker-Zentrum weiter.

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