Osthessen. Auch 2021 war geprägt von der aktuellen Corona-Pandemie. Die Erfahrungen der vergangenen Monate haben gezeigt, dass die große Mehrheit der Menschen in Osthessen verantwortungsvoll und besonnen mit den notwendigen Corona-Regeln umgegangen ist. Die osthessische Polizei appelliert, sich auch rund um den Jahreswechsel solidarisch zu zeigen und friedlich im kleinen Kreis zu feiern.
Verstärkte Kontrollen in allen drei Landkreisen
Die Polizei Osthessen ist gut vorbereitet und wird in der Silvesternacht die Polizeipräsenz – sowohl durch uniformierte als auch durch zivile Kolleginnen und Kollegen – deutlich erhöhen und für Belange von Bürgerinnen und Bürger ansprechbar sein. In enger Abstimmung mit den Städten und Gemeinden werden Polizistinnen und Polizisten dafür Sorge tragen, dass die wichtigen Corona-Beschränkungen zum Infektionsschutz auch rund um den Jahreswechsel eingehalten werden.
Darüber hinaus wird die Polizei Allgemeinverfügungen der Kommunen verstärkt kontrollieren – so auch das Feuerwerksverbot an publikumsträchtigen Orten im öffentlichen Raum. Diese Kontrollen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden sowie nach der Verordnung der Hessischen Landesregierung zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden. Es werden geeignete Maßnahmen getroffen, um Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit abzuwenden.
Bei ihren Maßnahmen in Zusammenhang mit der Eindämmung des Coronavirus verfolgt die osthessische Polizei auch weiterhin einen kommunikativen Ansatz und setzt auf Einsicht sowie Kooperation der Bürgerinnen und Bürger. In Gesprächen sollen die Menschen frühzeitig auf die geltenden Regeln hingewiesen, aber auch an deren Vernunft und Verantwortungsbewusstsein appelliert werden. Sollte es jedoch erforderlich sein, werden Verstöße – unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls – aber auch konsequent verfolgt und an die zuständige Verfolgungsbehörde weitergeleitet.
Die osthessische Polizei wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten und gesunden Start ins neue Jahr.
Die vollumfänglichen Rechtsverordnungen sind zu finden unter www.hessen.de , die Allgemeinverfügungen zum Feuerwerksverbot auf der jeweiligen Homepage der örtlich zuständigen Kreisverwaltung.