Zoll kontrolliert Paketbranche bundesweit – Mehrere Verfahren im Raum Koblenz eingeleitet
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat am 6. Mai 2026 eine bundesweite Schwerpunktprüfung in der Kurier-, Express- und Paketbranche durchgeführt. Ziel der Kontrollen war die Überprüfung arbeitsrechtlicher Vorschriften sowie die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns.
Für Beschäftigte in dieser Branche gelten besondere gesetzliche Vorgaben. Dazu zählen unter anderem die Pflicht zum Mitführen von Ausweisdokumenten, die ordnungsgemäße Führung von Arbeitszeitnachweisen sowie die Anmeldung zur Sozialversicherung ab dem ersten Beschäftigungstag.
80 Einsatzkräfte des Zolls im Bereich Koblenz unterwegs
Im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Koblenz kontrollierten rund 80 Zöllnerinnen und Zöllner an den Standorten Koblenz, Mainz und Trier zahlreiche Betriebe und Beschäftigte.
Nach Angaben des Zolls überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit mehr als 260 Personen und befragte diese zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Dabei stellten die Einsatzkräfte zahlreiche Sachverhalte fest, die nun weiter geprüft werden müssen.
Verdacht auf Mindestlohnverstöße und Schwarzarbeit
Im Fokus der Ermittlungen steht unter anderem die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns von derzeit 13,90 Euro pro Stunde. Nach bisherigen Erkenntnissen besteht in mehreren Fällen der Verdacht, dass Mindestlohnvorschriften missachtet wurden.
Besonders problematisch seien laut Zoll unbezahlte Überstunden, nicht vergütete Beladezeiten sowie Fahrten zwischen Paketzentren und dem ersten Zustellort. Bereits bei früheren Kontrollen hatte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ähnliche Verstöße festgestellt.
Darüber hinaus besteht bei einem Großteil der festgestellten Sachverhalte der Verdacht der Beitragsvorenthaltung und damit der Schwarzarbeit.
Vier Strafverfahren bereits eingeleitet
Wie Thomas Molitor, Pressesprecher des Hauptzollamts Koblenz, mitteilte, wurden noch während der Kontrolle vier Strafverfahren sowie 23 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
„Vor Ort wurden bereits vier Strafverfahren und 23 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Bei den eingeleiteten Strafverfahren haben wir u. a. den Verdacht, dass gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften verstoßen wurde“, erklärte Molitor.
Die weiteren Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern derzeit an.
Offizielle Informationen des Zolls
Informationen zum Mindestlohn beim Zoll
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