Pfeffersprayeinsatz im Hauptbahnhof
Mรผnchen –
Am Freitagmittag, den 13. Juni 2025, kam es im Mรผnchner Hauptbahnhof zu einem polizeilichen Zwischenfall, bei dem Pfefferspray eingesetzt wurde. Fรผnf Personen, darunter drei Bundespolizisten, erlitten leichte Verletzungen.
Der Vorfall ereignete sich gegen 12:50 Uhr am Querbahnsteig, nahe dem Ausgang Arnulfstraรe.
Kontrolle eskaliert โ Mรคnner verweigern Maรnahme
Zwei Mรคnner im Alter von 26 und 32 Jahren sollten kontrolliert werden.
Beide stammen aus dem Raum Augsburg und Mering und besitzen die deutsch-marokkanische Staatsangehรถrigkeit.
Sie verweigerten die Kontrolle mit der Begrรผndung, โkeine Zeitโ zu haben.
Im weiteren Verlauf drohten sie den Beamten mit ihren angeblichen Kickbox-Erfahrungen โ verbal und durch Kรถrpersprache. Als der 32-Jรคhrige einem Beamten die Hand wegschlug, kam es zum kรถrperlichen Gerangel.
Pfefferspray zur Durchsetzung eingesetzt
Der 26-Jรคhrige filmte das Geschehen mit seinem Smartphone. Trotz Aufforderung durch die Polizei beendete er die Aufnahme nicht. Beim Versuch, dies zu unterbinden, leistete auch er kรถrperlichen Widerstand.
Die Bundespolizisten drohten den Einsatz von Pfefferspray an โ und mussten es letztlich einsetzen, um die Situation unter Kontrolle zu bringen. Der Einsatzschlagstock wurde nur angedroht, kam jedoch nicht zum Einsatz.
Festnahmen und positive Drogentests
Mit Hilfe weiterer Einsatzkrรคfte konnten die Mรคnner vorlรคufig festgenommen werden. Ein durchgefรผhrter Drogenschnelltest reagierte positiv auf Cannabis und Kokain.
Bei dem Einsatz wurden zwei Mobiltelefone beschรคdigt โ eines gehรถrte dem 26-Jรคhrigen, eines einem Polizisten. Die fรผnf verletzten Personen litten vor allem an Atembeschwerden durch das Pfefferspray.
Ein 29-jรคhriger Beamter erlitt zusรคtzlich Schรผrfwunden und eine Knieprellung und war nicht mehr dienstfรคhig.
Ermittlungen laufen
Die Bundespolizei ermittelt nun gegen die beiden Mรคnner.
Die Vorwรผrfe lauten:
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Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
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Kรถrperverletzung
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Bedrohung
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Sachbeschรคdigung
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Verstoร gegen das Betรคubungsmittelgesetz
