
Pfeffersprayeinsatz im Hauptbahnhof
München –
Am Freitagmittag, den 13. Juni 2025, kam es im Münchner Hauptbahnhof zu einem polizeilichen Zwischenfall, bei dem Pfefferspray eingesetzt wurde. Fünf Personen, darunter drei Bundespolizisten, erlitten leichte Verletzungen.
Der Vorfall ereignete sich gegen 12:50 Uhr am Querbahnsteig, nahe dem Ausgang Arnulfstraße.
Kontrolle eskaliert – Männer verweigern Maßnahme
Zwei Männer im Alter von 26 und 32 Jahren sollten kontrolliert werden.
Beide stammen aus dem Raum Augsburg und Mering und besitzen die deutsch-marokkanische Staatsangehörigkeit.
Sie verweigerten die Kontrolle mit der Begründung, „keine Zeit“ zu haben.
Im weiteren Verlauf drohten sie den Beamten mit ihren angeblichen Kickbox-Erfahrungen – verbal und durch Körpersprache. Als der 32-Jährige einem Beamten die Hand wegschlug, kam es zum körperlichen Gerangel.
Pfefferspray zur Durchsetzung eingesetzt
Der 26-Jährige filmte das Geschehen mit seinem Smartphone. Trotz Aufforderung durch die Polizei beendete er die Aufnahme nicht. Beim Versuch, dies zu unterbinden, leistete auch er körperlichen Widerstand.
Die Bundespolizisten drohten den Einsatz von Pfefferspray an – und mussten es letztlich einsetzen, um die Situation unter Kontrolle zu bringen. Der Einsatzschlagstock wurde nur angedroht, kam jedoch nicht zum Einsatz.
Festnahmen und positive Drogentests
Mit Hilfe weiterer Einsatzkräfte konnten die Männer vorläufig festgenommen werden. Ein durchgeführter Drogenschnelltest reagierte positiv auf Cannabis und Kokain.
Bei dem Einsatz wurden zwei Mobiltelefone beschädigt – eines gehörte dem 26-Jährigen, eines einem Polizisten. Die fünf verletzten Personen litten vor allem an Atembeschwerden durch das Pfefferspray.
Ein 29-jähriger Beamter erlitt zusätzlich Schürfwunden und eine Knieprellung und war nicht mehr dienstfähig.
Ermittlungen laufen
Die Bundespolizei ermittelt nun gegen die beiden Männer.
Die Vorwürfe lauten:
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Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
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Körperverletzung
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Bedrohung
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Sachbeschädigung
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Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz