Pferd schubst Radlerin
Muss eine Pferdehalterin einer Radfahrerin ein Schmerzensgeld zahlen, wenn diese von dem Tier
vom Rad geschubst wird und sich dabei verletzt? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu
entscheiden.
Urteil vom 14.10.2022, Az. 9 O 140/21 (nicht rechtskrรคftig)
Der Sachverhalt
Im Mai 2021 unternahm die Klรคgerin gemeinsam mit ihrem Ehemann in der Nรคhe des Laacher Sees
eine Radtour. Auf dem Weg kamen ihr zwei Reiterinnen entgegen. Als sie an dem zweiten Pferd
vorbeifahren wollte, stรผrzte sie. Dabei zog sie sich diverse Prellungen und einen Trรผmmerbruch der
rechten Schulter zu. Sie kam fรผr mehr als eine Woche ins Krankenhaus und wurde operiert.
Im Prozess behauptete die Klรคgerin, das Pferd habe sie mit dem Hinterteil vom Rad geschubst.
Deshalb verlangte sie nun von der beklagten Pferdehalterin ein angemessenes Schmerzensgeld und
die Erstattung ihrer Behandlungs- und Anwaltskosten.
Die Beklagte verweigerte die Zahlung. Sie behauptete, die Klรคgerin sei gestรผrzt, weil sie unachtsam
gebremst habe. Zu einem Kontakt zwischen der Klรคgerin und dem Pferd sei es gar nicht gekommen.
Die Entscheidung
Das Gericht hat die Pferdehalterin zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 6.000,– โฌ verurteilt.
Nach einer Vernehmung der Klรคgerin, ihres Mannes und der beiden Reiterinnen zeigte sich der
Richter รผberzeugt, dass das Pferd sein Hinterteil in Richtung der gerade vorbeifahrenden Klรคgerin
drehte und sie so vom Rad stieร. Wenn aber ein Tier einen Menschen verletze, mรผsse der Tierhalter
den daraus entstehenden Schaden ersetzen. Letztlich โ so das Gericht weiter โ komme es nicht
einmal darauf an, ob es tatsรคchlich zu einer Berรผhrung zwischen dem Pferd und der Radlerin
gekommen sei. Auch wenn die Klรคgerin gebremst habe und sie dabei gestรผrzt sei, weil das Tier ihr
plรถtzlich mit dem Hinterteil den Weg versperrt habe, habe sich dadurch โdie Tiergefahr realisiertโ.
Ein Mitverschulden der Klรคgerin sah das Gericht nicht.
Angesichts der erheblichen Verletzung an der Schulter mit einer dauerhaften
Bewegungseinschrรคnkung hielt der Richter ein Schmerzensgeld von 6.000,– โฌ fรผr angemessen. Auch
die Arzt- und Anwaltskosten muss die Beklagte nun รผbernehmen.
