PKW Fahrer aufgrund einer vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen verurteilt
Güllesheim - Sportwagen - überhöhter Geschwindigkeit
Am frühen Samstagabend des 26.08.2023 erhielt die Polizeiinspektion Straßenhaus Kenntnis, dass im Bereich Güllesheim ein grauer Sportwagen in gefährdender Weise und mit überhöhter Geschwindigkeit innerhalb und außerhalb der Ortslage geführt werde. Bereits anhand der fernmündlichen Mitteilung ergab sich der Anfangsverdacht eines Verbotenen Kraftfahrzeugrennens.
Das Fahrzeug, ein PKW Porsche Carrera 4 GTS, wurde am Kreisverkehr am Ortseingang Güllesheim festgestellt und einer Verkehrskontrolle unterzogen. Beim Anhalten konnte festgestellt werden, dass der Beifahrer die Fahrt mit seinem Mobiltelefon videografierte. Nach Eröffnung der Verkehrskontrolle und
des Tatvorwurfs wurde das Mobiltelefon zum Zwecke der Beweissicherung sichergestellt.
Des Weiteren befanden sich der 27-jährige Fahrzeugführer und zwei weitere Personen auf der Rückbank des Fahrzeugs.
Im Zuge der ersten Ermittlungen konnten folgende Verstöße und Straftaten festgestellt werden:
- 132 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft
- Mehrfacher geschwindigkeitsbedingter Kontrollverlust innerhalb von Kurven
- Überholen über durchgezogene und Sperrflächen (teilweise im uneinsehbarem Bereich)
- 192 km/h bei erlaubten 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften
- 170 km/h bei erlaubten 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften
- Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
Nach einem Sachvortrag bei der Staatsanwaltschaft wurde die Sicherstellung des Führerscheins des Fahrzeugführers angeordnet.
Nun erhielt die Polizeiinspektion Straßenhaus eine Mitteilung, dass der 27 – jährige Fahrzeugführer aus Nordrhein – Westfalen rechtskräftig verurteilt wurde.
Aufgrund der vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fehlverhalten beim Überholen in Tateinheit mit verbotenen Kraftfahrzeugrennen erhielt er einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 3500,- EUR.
Zudem wurden ihm die Fahrerlaubnis entzogen und eine 1-jährige Fahrerlaubnissperre verhängt.