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Planungen der Bundesregierung: 2G – Lockdown und weitere Maßnahmen

Ungeimpfte werden von weiten Teilen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen.

Bund und Länder wollen sich bei ihrem morgigen Treffen für Beratungen zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie auf eine massive Ausweitung der Impfungen sowie erneut schärfere Einschränkungen für Ungeimpfte verständigen. So sollen alle Bürger schriftlich eine Booster-Impfung spätestens sechs Monaten nach der vorhergehenden Impfung angeboten bekommen, wie aus der ntv vorliegenden Beschlussvorlage hervorgeht. Zudem appellieren Bund und Länder an alle bislang Ungeimpften, sich impfen zu lassen. Ihnen wäre die Teilnahme an weiten Teilen des öffentlichen Lebens womöglich über Wochen verwehrt. Es ist faktisch ein Teil-Lockdown für diese Gruppe.

Zur Beschleunigung der Impfkampagne werden Bund und Länder die Angebote ausweiten. Dazu wird die Bundesregierung die Impfzentren bis Ende April finanziell unterstützen. Zudem soll die Vergütung der Ärzte angehoben werden.

Mit Blick auf Pflege- und Altenheime sollen nach dem Willen von Bund und Ländern alle Besucher und Mitarbeiter täglich eine negative Testbescheinigung vorlegen müssen. Geimpfte Beschäftigte müssen dies nur dreimal pro Woche.

An allen anderen Arbeitsplätzen im Land gilt ferner die 3G-Regel. Es dürfen also nur Geimpfte, genesene oder Getestete aktiv sein. Die entsprechenden Nachweise sind täglich zu erbringen. Arbeitgeber müssen zwei kostenlose Tests pro Woche ermöglichen. Zudem sollen sie nach Möglichkeit ihren Beschäftigten Homeoffice anbieten.

Keine Kultur, kein Sport und kein Gastro für Ungeimpfte

Das 3G-Prinzip soll zudem auch in allen Bussen und Bahnen des Nah- und Fernverkehrs gelten. Noch strenger soll bundesweit und flächendeckend die Teilnahme am öffentlichen Leben beschränkt werden: Zugang zu Freizeit- und Kulturveranstaltungen, zu Sportevents, zur Gastronomie oder zu Beherbergungsbetrieben sollen nur noch Geimpfte oder Genesene (2G) haben.

Damit dürften Ungeimpfte nicht mehr in touristischen Einrichtungen übernachten und nach bisherigem Verständnis auch nicht mehr zum Friseur. Angesichts der Impfdauer und des Aufbaus der Immunität wäre ihnen die Teilnahme am öffentlichen Leben praktisch bis Weihnachten verwehrt – vorausgesetzt die Regeln blieben bis dahin Kraft. Ab einer bestimmten Hospitalisierungsrate sollen auch Geimpfte und Genesene an vielen Veranstaltungen nur noch mit zusätzlichem Negativ-Test teilnehmen können.

Als Hilfe bei der Durchsetzung der Beschlüsse sowie um ihr Umgehen zu verhindern, wollen sich Bund und Länder auf höhere Bußgelder verständigen, wie es in der Beschlussvorlage weiter heißt. Auch sollen die Kontrollen massiv erhöht werden.

Kinder besonders schützen

Großen Wert legen Bund und Länder zudem auf die Feststellung, “dass weitere Belastungen für Kinder und Jugendliche zu vermeiden und sie gleichzeitig zu schützen sind”. Kinder über 12 Jahre wollen gezielt zum Thema Impfen und Boostern angesprochen werden.

Und schließlich wollen Bund und Länder über neuerliche Finanzhilfen für Verkehrsbetriebe und Krankenhäuser beraten. Zudem wollen die Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfe III Plus) bis Ende März verlängert werden.

Eindringlich bitten die Länder zudem den Bundestag, regelmäßig zu prüfen, ob eine epidemische Lage nationaler Tragweite vorliegt. Denn die Anwendung wichtiger im Infektionsschutzgesetz aufgeführter Maßnehmen setzt deren Feststellung voraus, heißt es am Ende der Beschlussvorlage.

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