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Pocher gewinnt gegen Metzelder vor Gericht

Pocher - Gericht - Urteil

Sieg für Oliver Pocher (44) im Rechtsstreit mit Ex-Fußballer Christoph Metzelder (41).

Sieg für Oliver Pocher (44) im Rechtsstreit mit Ex-Fußballer Christoph Metzelder (41).

Der Vize-Weltmeister von 2002 war Ende April 2021 wegen Besitzes und Weiterleitung von kinder- und jugendpornografischen Dateien zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Das Urteil ist rechtskräftig – so berichtet die Bild.
Einzige Auflagen: Er muss sich zwei Jahre straffrei verhalten und Wohnungswechsel melden.

Bereits vor der Verhandlung hatte der fünffache Vater Pocher seinem Ärger über Metzelder öffentlich Luft gemacht. Er bezeichnete ihn als „krankes Schwein“ und zitierte aus Medien die angeklagten Vorwürfe gegen Metzelder. Weshalb der frühere Dortmund-Star via Anwalt von ihm 10 000 Euro Entschädigung forderte.

Die Anwältin des Comedians, Patricia Cronemeyer (44), lehnte das am 29. März schriftlich ab. „Ihre Forderung stößt auf Sprachlosigkeit.“ Pocher machte den Vorgang am 5. April 2021 bei Instagram öffentlich. Metzelders Anwalt mahnte ihn deshalb ab.

Das Landgericht Hamburg gab Metzelder sogar recht, verbot dem TV-Star am 23. April 2021 diese Veröffentlichung.

Dagegen legte Pocher Berufung ein – mit Erfolg. Das Oberlandesgericht Hamburg nahm nun die Verfügung zurück. Die Verbreitung der Zitate sei zulässig. Metzelder muss die Kosten des Verfahrens tragen.

Er akzeptierte die Entscheidung und verzichte auf weitere Schritte.

BILD – NTV – POCHER Insta

Foto:  RTL

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