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Politisch motivierte Straftaten rechts: Bundes – und Landespolizei ermitteln in zwei Fällen

München

Am Dienstag (18. Oktober) kam es in zwei unabhängigen Fällen zu politisch motivierten Straftaten rechts, in denen Bundes- und Landespolizei tätig wurden.

* Ein 51-jähriger Deutscher pöbelte gegen 09:50 Uhr am Ausgang Bayerstraße des Hauptbahnhofes München mehrere Reisende an. Als DB-Sicherheitsmitarbeiter überprüften, ob gegen den in Lindau Geborenen ein Hausverbot besteht und er sich nicht ausweisen konnte wurde die Bundespolizei hinzugezogen.

Die Identitätsfeststellung ergab, dass gegen den 51-Jährigen ein Hausverbot vorlag, woraus sich der Verdacht eines Hausfriedensbruchs begründete. Auf dem Weg zur Dienststelle am Gleis 26 äußerte der Wohnsitzlose mehrfach lautstark rechtsradikales Gedankengut, das auch Reisenden nicht unbemerkt blieb. In der Wache wiederholte er dies mehrfach gegenüber den Beamten/innen.

Einen Atemalkoholtest verweigerte der Mann vom Bodensee. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde er auf freien Fuß belassen. Der 51- Jährige war bereits in der Vergangenheit polizeiliche in Erscheinung getreten und hat auch schon Haftstrafen abgesessen.

* Gegen 21:30 Uhr fiel ein 39-jähriger Kroate in einem Schnellrestaurant im Bahnhof Pasing mit rechtsradikalen Äußerungen und Zeichen auf. Auch gegenüber alarmierten Bundespolizisten zeigte er den Hitlergruß und grüßte mit “Heil Hitler”.

Wie sich herausstellte, hatte der in Aubing gemeldete Mann zuvor bereits randaliert und dabei u.a. gegen Blumenkästen vor dem Eingangsbereich des Schnellrestaurants getreten.

Bei der Kontrolle vor dem Eingangsbereich des Schnellrestaurants kam es zu Widerstandshandlungen gegen die eingesetzten Bundespolizisten. Immer wieder unterschritt er – zusätzlich wild gestikulierend, den eigensicherungsrelevanten Bereich der Beamten so dass er am Boden fixiert und gefesselt wurde. Der 51-Jährige wurde zur PI 45 – Pasing verbracht, wo weitere Ermittlungen wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen geführt werden. Zudem ist der Aufenthaltsstatus des Kroaten zu klären, der im September letzten Jahres in die Bundesrepublik eingereist war.

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