Berlin

Polizei Berlin zieht Bilanz nach verbotener Kundgebung in Mitte

Berlin - Polizeieinsatz - Versammlungsverbote

Polizei Berlin zieht Bilanz nach verbotener Kundgebung in Mitte

Die Polizei Berlin war gestern in einem umfassenden Einsatz mit etwa 360 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz, um die geltenden Versammlungsverbote durchzusetzen und die Sicherheit der Stadt zu gewährleisten. Besonderes Augenmerk galt dem Schutz jüdischer und israelischer Einrichtungen.

Am gestrigen Tag wurde eine Kundgebung mit dem Thema Nahost-Konflikt am Potsdamer Platz verboten. Trotz des Verbots erschienen etwa 60 Teilnehmende unter dem
Motto “Solidarität mit der Zivilbevölkerung im Gazastreifen” gegen 16 Uhr am Ort des Geschehens.

Die Polizei teilte den Anwesenden per Lautsprecherdurchsagen mit, dass die Versammlung nicht stattfinden darf. Eine Gruppe von 20 Personen versuchte, ihre Ansichten vor Pressevertretenden zu vertreten, wurde jedoch von der Polizei angesprochen und verließ den Potsdamer Platz kurz darauf.

Gegen 16.30 Uhr tauchten etwa 60 Personen bei einer nahegelegenen angemeldeten Versammlung am Werderschen Markt auf. Einige von ihnen störten die Veranstaltung durch das Zeigen von pro-palästinensischen Flaggen und Sprechchören. Die Einsatzkräfte schlossen diese Personen von der Versammlung aus und überprüften ihre Identität. Dabei kam es zu Beleidigungen und Widerstandshandlungen gegenüber den eingesetzten Polizistinnen und Polizisten.

Im Verlauf dieses Einsatzes wurden insgesamt 19 Personen in ihrer Freiheit beschränkt, neun Platzverweise wurden ausgesprochen, acht Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstattet, und es wurden 19 Strafermittlungsverfahren eingeleitet. Diese Verfahren beinhalten Anschuldigungen wie Widerstand, tätlicher Angriff, Landfriedensbruch und Beleidigung.

Die Polizei Berlin arbeitet weiterhin daran, die Sicherheit der Stadt aufrechtzuerhalten und die geltenden Versammlungsbeschränkungen durchzusetzen. Bei weiteren Vorkommnissen oder Hinweisen steht die Polizei den Bürgern zur Verfügung, um die öffentliche Ordnung zu schützen.

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