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Polizei Bielefeld nimmt Vorwürfe nach SEK-Einsatz in falscher Wohnung ernst !

Bielefeld - Staatsanwaltschaft - Schadenswiedergutmachung

Polizei Bielefeld nimmt Vorwürfe nach SEK-Einsatz in falscher Wohnung ernst 

Bielefeld – 

Die Polizei Bielefeld führte am 26.07.2023 mit Spezialeinsatzkräften Durchsuchungsmaßnahmen
im Rockermilieu durch. Dabei öffnete die Polizei irrtümlich eine falsche Wohnung. Die von dem Wohnungsinhaber erhobenen Vorwürfe unverhältnismäßiger Gewalt der Einsatzkräfte lässt die
Polizei Bielefeld strafrechtlich überprüfen.

Bei dem Einsatz in mehreren Objekten in der Bielefelder Innenstadt war nicht auszuschließen, dass
die Tatverdächtigen, gegen die sich der Einsatz richtete, im Besitz von Waffen sind. Daher setzte die Polizei Spezialeinsatzkräfte ein.
Die Maßnahmen hatten das Ziel, in einem Verfahren wegen des
Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung Beweismittel aufzufinden und drei Haftbefehle zu vollstrecken.

In einem Objekt an der Straße Am Grünen Winkel öffnete die Polizei irrtümlich eine falsche Wohnung. Dabei wurde der 35-jährige Wohnungsinhaber leicht verletzt und vorsorglich zusammen mit
seiner ebenfalls in der Wohnung anwesenden 34-jährigen Ehefrau in ein Krankhaus gebracht.

Die Polizei Bielefeld bedauert es sehr, dass bei einem Polizeieinsatz ein Unbeteiligter verletzt wurde. Polizeipräsidentin Dr. Sandra Müller-Steinhauer entschuldigte sich am 26.07.2023 persönlich
im Krankenhaus bei den Betroffenen. Ihnen wurden seitens der Polizei Bielefeld Hilfs- und Opferschutzangebote unterbreitet. Das Kommissariat für Kriminalprävention und Opferschutz steht weiterhin in engem Kontakt mit den Betroffenen.

Behörde befasst sich mit der Schadenswiedergutmachung

Der Einsatz wird intensiv nachbereitet, um zu überprüfen, wie es zu dem Irrtum kommen konnte
und um ein solches Versehen zukünftig zu verhindern. Noch sind die Geschehnisse rund um das Eindringen der Polizei in die falsche Wohnung und die Verletzung des unbeteiligten
Wohnungsinhabers unklar.

Den durch den Wohnungsinhaber erhobenen Vorwurf der unverhältnismäßigen Gewalt nimmt die
Polizei Bielefeld ernst und hat unmittelbar nach dem Vorfall und dem Gespräch der Polizeipräsidentin mit den Geschädigten ein Strafverfahren zur Prüfung dieses Vorwurfs eingeleitet.

Das Verfahren ist an die Staatsanwaltschaft Bielefeld übergeben worden. Disziplinare Ermittlungen sind abhängig vom Ausgang des Strafverfahrens.

Die Behörde sieht sich zum Ersatz der Schäden verpflichtet, die durch irrtümliches Vorgehen im Einsatz entstanden sind und die durch die Geschädigten belastbar und ggfs. attestiert dargelegt werden. Auch
in diesem Fall ist die Behörde bereits mit der Schadenswiedergutmachung befasst.

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