73 Prozent über dem zulässigen Gesamtgewicht
Ein deutlich schief fahrender Lkw hat am Mittwochmorgen, 18. März, die Aufmerksamkeit der Polizei Hamm auf sich gezogen. Einsatzkräfte bemerkten das Fahrzeug auf dem Afyonring wegen seiner auffälligen Schieflage und kontrollierten den Lkw anschließend genauer. Schon bei der ersten Überprüfung vor Ort ergaben sich klare Hinweise auf eine erhebliche Überladung.
Der Verkehrsdienst der Polizei Hamm begleitete den Lkw mit polnischen Kennzeichen daraufhin zu einer Brückenwaage. Dort stand das gerichtsverwertbare Ergebnis fest: Der Transporter überschritt das zulässige Gesamtgewicht massiv. Bei erlaubten 3.500 Kilogramm brachte das Fahrzeug tatsächlich 6.060 Kilogramm auf die Waage. Damit lag eine Überladung von 73 Prozent vor.
Technische Kontrolle zeigt weiteren schweren Mangel
Die Kontrolle endete nicht mit dem Wiegevorgang. In einer Fachwerkstatt prüften Experten das Fahrzeug zusätzlich technisch. Dabei zeigte sich, dass die auffällige Schieflage nicht nur auf die aktuelle Beladung zurückzuführen war. Vielmehr war der Rahmen des Fahrgestells hinten rechts erheblich verbogen.
Nach Angaben der Polizei deutet dieser Schaden darauf hin, dass der Lkw bereits zuvor mehrfach mit erheblicher Überladung unterwegs gewesen sein muss. Der technische Zustand des Fahrzeugs machte deutlich, welche Folgen dauerhaftes Missachten der Vorschriften im Güterverkehr haben kann.
Spedition spart laut Polizei vier Fahrten ein
Nach den Feststellungen der Einsatzkräfte hatte die verantwortliche Spedition durch die Überladung insgesamt vier Fahrten eingespart. Bei gesetzeskonformer Beladung wären diese zusätzlichen Fahrten erforderlich gewesen. Genau daraus leitete die Polizei weitere Konsequenzen ab.
Die Beamten veranlassten eine Vermögensabschöpfung im vierstelligen Bereich. Der Betrag wurde noch vor Ort entrichtet. Damit zog die Polizei den wirtschaftlichen Vorteil aus dem Transport ein, da die Fahrt unter diesen Bedingungen nicht hätte durchgeführt werden dürfen.
Weiterfahrt sofort untersagt
Zusätzlich fertigte die Polizei gegen den Fahrzeugführer und gegen den Fahrzeughalter jeweils eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Für den Fahrer war die Fahrt an diesem Punkt beendet: Die Beamten untersagten die Weiterfahrt unmittelbar.
Der Fall zeigt, wie konsequent die Polizei Hamm bei Verstößen im gewerblichen Güterverkehr einschreitet. Die Kontrolle machte nicht nur eine massive Überladung sichtbar, sondern deckte auch erhebliche technische Schäden am Fahrzeug auf. Gerade solche Kombinationen aus Übergewicht und Fahrzeugmängeln stellen ein erhebliches Risiko für alle Verkehrsteilnehmer dar.
