Seit Inkrafttreten der neusten Corona-Bekämpfungs-Verordnung führt auch die Polizei Rheinland-Pfalz derzeit verstärkte Pandemie-Kontrollmaßnahmen durch. Die Kontrollen erfolgen jeweils in Abstimmung und enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Ordnungsbehörden.
Im Bereich des Polizeipräsidiums Koblenz fanden in der vergangenen Woche bereits vermehrt Kontrollen und Fußstreifen sowie Bürgergespräche statt. Obwohl sich die Bürgerinnen und Bürger zum überwiegenden Teil an die bekannten Pflichten halten, werden leider auch immer wieder einzelne Personen oder Personengruppen festgestellt, die gegen die Bestimmungen der Corona-Bekämpfungs-Verordnung verstoßen – beispielsweise Jugendliche oder junge Herauswachsende, die sich in der Öffentlichkeit treffen, aber aus mehr als zwei Haushalten kommen.
Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten versuchen bei ihren Maßnahmen auch immer wieder in erklärenden Gesprächen auf die Notwendigkeit der Einhaltung der Pandemievorschriften hinzuwirken. Leider mussten in den letzten Tagen, besonders häufig dabei am Wochenende, auch vermehrt entsprechende Bußgeldverfahren (insgesamt 283) eingeleitet werden.
Im Einzelnen handelte es sich um
- 127 Verstöße aufgrund unzulässiger Personenansammlungen im öffentlichen Raum - 50 Nichteinhaltungen des Mindestabstandes - 88 Verstöße im Zusammenhang mit dem Nichttragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den notwendigen Bereichen wie ÖPNV - 3 Mal unzulässiger Betrieb einer in der Verordnung genannten Einrichtung - 15 weitere sonstige Ordnungswidrigkeiten der CoBeLVO sowie - eine Straftat nach dem Infektionsschutzgesetz.
In den kommenden Wochen wird die Polizei im Bereich des Polizeipräsidiums Koblenz deshalb auch weiterhin mit verstärkter Präsenz auf die Einhaltung der Vorschriften achten, Kontrollmaßnahmen durchführen und auch konsequent sanktionieren.
Sie wird dabei von Kräften der Bereitschaftspolizei unterstützt.
Trotz dieser Schwerpunktsetzung werden andere polizeiliche Maßnahmen natürlich nicht außer Acht gelassen.
Nach wie vor stehen den Bürgerinnen und Bürgern die Beratungs- und Serviceleistungen der Polizei – insbesondere z.B. die Verkehrsunfallaufnahme oder die Aufnahme von Strafanzeigen – uneingeschränkt zur Verfügung.
Die Polizei bittet aber, während der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie, vermehrt auch von der Möglichkeit des Telefonkontakts und vor – allem bei minderschweren Delikten – von der digitalen Anzeigenerstattung in der sogenannten “Online-Wache” Gebrauch zu machen.
Auf diese Art können Bürgerinnen und Bürger schnell, zeit- und ortsunabhängig über das Internet Straftaten melden.
Die Onlinewache ist jederzeit unter https://www.polizei.rlp.de/de/onlinewache/ erreichbar.