Polizei leitet Verfahren gegen Gaffer und Regelbrecher bei Unfallaufnahme ein
Am Montagmorgen, den 16. Juni 2025, kam es gegen 09:30 Uhr in Andernach zu einem Verkehrsunfall. Während der polizeilichen Unfallaufnahme wurden mehrere Verstöße durch unbeteiligte Verkehrsteilnehmer festgestellt.
Sperrung missachtet – Polizei muss einschreiten
Einige Fahrer ignorierten die deutlich abgesperrte Unfallstelle.
Trotz quer gestelltem Streifenwagen, Blaulicht und Pylonen fuhren sie einfach hindurch.
Zudem missachteten sie die eindeutigen Anweisungen der Polizeibeamten.
Ein Verkehrsteilnehmer nutzte während der Vorbeifahrt sogar sein Handy.
Ein anderer beleidigte einen eingesetzten Polizeibeamten.
Polizei Andernach verurteilt das Verhalten deutlich
Die Polizei spricht von einem unverständlichen Verhalten. Ein Unfall stellt bereits eine Belastung für alle Beteiligten dar. Das Fehlverhalten Unbeteiligter erschwert die Arbeit zusätzlich.
Zur Unfallbearbeitung können Sperrungen und Rettungsmaßnahmen notwendig sein.
Verkehrsteilnehmer sind in der Pflicht, diese zu beachten.
Das Umfahren von Absperrungen oder das Filmen von Verletzten ist nicht nur respektlos, sondern strafbar.Â
Konsequente Ahndung bei Fehlverhalten
Die Polizei weist darauf hin:
Wer Anweisungen der Einsatzkräfte missachtet oder gar provoziert, muss mit Ordnungs- oder Strafverfahren rechnen. Auch das Filmen von Verletzten wird konsequent verfolgt.
Solches Verhalten verzögert nicht nur die Unfallaufnahme. Es gefährdet auch die Sicherheit aller Beteiligten.
