Polizei leitet Verfahren gegen Gaffer und Regelbrecher bei Unfallaufnahme ein
Am Montagmorgen, den 16. Juni 2025, kam es gegen 09:30 Uhr in Andernach zu einem Verkehrsunfall. Wรคhrend der polizeilichen Unfallaufnahme wurden mehrere Verstรถรe durch unbeteiligte Verkehrsteilnehmer festgestellt.
Sperrung missachtet โ Polizei muss einschreiten
Einige Fahrer ignorierten die deutlich abgesperrte Unfallstelle.
Trotz quer gestelltem Streifenwagen, Blaulicht und Pylonen fuhren sie einfach hindurch.
Zudem missachteten sie die eindeutigen Anweisungen der Polizeibeamten.
Ein Verkehrsteilnehmer nutzte wรคhrend der Vorbeifahrt sogar sein Handy.
Ein anderer beleidigte einen eingesetzten Polizeibeamten.
Polizei Andernach verurteilt das Verhalten deutlich
Die Polizei spricht von einem unverstรคndlichen Verhalten. Ein Unfall stellt bereits eine Belastung fรผr alle Beteiligten dar. Das Fehlverhalten Unbeteiligter erschwert die Arbeit zusรคtzlich.
Zur Unfallbearbeitung kรถnnen Sperrungen und Rettungsmaรnahmen notwendig sein.
Verkehrsteilnehmer sind in der Pflicht, diese zu beachten.
Das Umfahren von Absperrungen oder das Filmen von Verletzten ist nicht nur respektlos, sondern strafbar.ย
Konsequente Ahndung bei Fehlverhalten
Die Polizei weist darauf hin:
Wer Anweisungen der Einsatzkrรคfte missachtet oder gar provoziert, muss mit Ordnungs- oder Strafverfahren rechnen. Auch das Filmen von Verletzten wird konsequent verfolgt.
Solches Verhalten verzรถgert nicht nur die Unfallaufnahme. Es gefรคhrdet auch die Sicherheit aller Beteiligten.
