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Polizei stoppt betrunkenen Fahrer mit Kind im Auto

23. September 2025 2 minutes read
Verfolgungsfahrt auf der A61

Betrunkener Fahrer mit Kind in Welver gestoppt

Am heutigen Morgen gegen 10:28 Uhr erhielt die Polizei einen Hinweis auf ein auffälliges Fahrzeug.

Ein Zeuge meldete, dass ein Autofahrer mit hoher Geschwindigkeit auf das Gelände einer Tankstelle in der Bahnhofstraße in Welver fuhr und dieses ebenso rasant wieder verließ.

Bereits zuvor hatte eine weitere Zeugin den Mann auf einem Supermarktparkplatz beobachtet, wo er mit quietschenden Reifen davongefahren war.

Kind im Fahrzeug entdeckt

Besorgniserregend war die Aussage von Zeugen, dass sich ein kleines Kind im Wagen befand.

Die eingesetzten Polizeikräfte sichteten Videoaufnahmen an der Tankstelle und ermittelten über das
Kennzeichen den Halter. An seiner Wohnanschrift in Hamm trafen sie den 44-jährigen Fahrer an.

Er passte auf die Personenbeschreibung.

In seiner Obhut befand sich seine dreijährige Tochter, die auch während der gefährlichen Fahrten im Auto gesessen hatte. Der ebenfalls im Haushalt anwesende zwölfjährige Sohn war nicht beteiligt.

Fahrer alkoholisiert und ohne FĂĽhrerschein

Die Beamten stellten fest, dass der Mann deutlich alkoholisiert war und vermutlich zusätzlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Einen Atemalkoholtest verweigerte er. Daher ordnete die Polizei die Entnahme von zwei Blutproben an. Zudem besitzt der Mann keine gültige Fahrerlaubnis.

Widerstand gegen Polizeibeamte

Während der Maßnahmen wehrte sich der 44-Jährige aktiv und beleidigte die eingesetzten Beamtinnen und Beamten. Er wollte offenbar erneut mit dem Fahrzeug losfahren, als die Polizei eingriff.

Kinder in Obhut von Verwandten

Da die Mutter der Kinder zunächst nicht erreichbar war, übergab die Polizei die Kinder an Verwandte. Das zuständige Jugendamt wird über den Vorfall informiert, um weitere Schritte einzuleiten.

Ermittlungen eingeleitet

Gegen den Mann laufen nun mehrere Strafverfahren. Die Polizei ermittelt unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, mutmaĂźlicher Trunkenheit im Verkehr, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung.

Weitere Informationen finden Sie auf BlaulichtMYK News oder im Bereich Deutschland. Zudem informiert die Polizei NRW regelmäßig über ähnliche Vorfälle.

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