AktuellesNewsSchleswig-Holstein

Polizei und KOD beenden Impfaktion

Am Samstagnachmittag (27.11.) wurde die Polizei darüber informiert, dass offenbar im Bereich des Lübecker Flughafengebäudes eine unzulässige Impfaktion stattfinden würde. Im Fazit der Überprüfungen besteht der Verdacht, dass ein nicht zugelassener Impfstoff verimpft wurde, so dass ein Anfangsverdacht wegen einer Straftat nach dem Arzneimittelgesetz (§ 96 AMG) besteht. Der Verdacht richtet sich nach dem jetzigen Stand gegen vier Männer im Alter von 81, 80, 74 und 61 Jahren mit Wohnsitzen im Kreis Segeberg und Herzogtum Lauenburg. Mit diesem Kenntnisstand mussten die eingesetzten Beamten die Impfungen einstellen lassen. Zur Beweissicherung wurden Proben des Impfstoffes, genutzte Spitzen sowie Impflisten sichergestellt. Weitere Auskünfte können zum aktuellen Zeitpunkt nicht erteilt werden. Der Sachverhalt bedarf der weiteren Aufklärung. Vor diesem Hintergrund werden auch keine O-Töne gegeben.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"