Polizei und Ordnungsamt kontrollieren unkooperativen Schrotthändler
Altena Evingsen (ots)
Am Donnerstag, 10.09.2020 gegen 14:00 Uhr, kontrollierte Beamte des Ordnungsamts Altena einen Schrottsammler in Altena Evingsen. Da sich die zu Kontrollierenden sehr unkooperativ verhielten wurden Beamte der PW Altena hinzugezogen. Nachdem die erste Situation beruhigt werden konnte, wurden zur vollständigen Einschätzung des Sachverhalts auch Kollegen des Verkehrsdienstes hinzugezogen. Durch die Beamten des Verkehrsdienstes wurde festgestellt, dass die Besatzung des kontrollierten Fahrzeugs über keinerlei Berechtigungen zum Sammeln von Altmetall oder ähnlichem verfügten.
Zudem war das Fahrzeug nicht entsprechend mit Abfalltafeln gekennzeichnet. Bei weiterer Begutachtung wurde festgestellt, dass das Fahrzeug zwar gerade frisch von der Hauptuntersuchung kam, jedoch ein nicht unerheblicher Ölverlust aus einer nicht richtig festgezogenen Schelle vorhanden war.
Zuletzt wurde die Ladung in Augenschein genommen.
Hier wurde festgestellt, dass neben Altmetall auch Gefahrgut gesammelt wurde. Diverse Lack- und Farbdosen standen geöffnet und teilweise ausgelaufen auf der Ladefläche.
Somit wurde die Weiterfahrt zunächst untersagt. Durch die Beamten der Stadt Altena wurden die Gefahrgüter, gegen Rechnungsstellung, in einem sicheren Behältnis der ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. Die Schelle konnte vor Ort durch die Betroffenen provisorisch abgedichtet werden.
Zusammengefasst wurden hier Verstöße gegen die Gewerbeordnung, das Kreislaufwirtschaftsgesetz, die Fahrpersonalverordnung, die Straßenverkehrsordnung und das Gefahrgutbeförderungsgesetz festgestellt. Entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeigen werden gegen den Fahrzeugführer und gegen den Fahrzeughalter /Unternehmer vorgelegt.
Nicht unerwähnt bleiben darf die Unterstützung der Betroffenen.
Während der Maßnahmen erschienen drei weitere Familienmitglieder und Freunde der Betroffenen, um die Sache nach eigenen Angaben zu klären. Diese waren extra hierfür aus Dortmund angereist. Allerdings nutzten sie hierfür ein Fahrzeug, welches in Rumänien zugelassen war. Nach kurzer Befragung durch die Beamten war klar, dass das Fahrzeug bereits seit einiger Zeit in Deutschland steuerpflichtig war.
Da diese Steuern nicht entrichtet wurden, wurde eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz vorgelegt.
Nach Abschluss aller Maßnahmen, etwa drei Stunden später, konnten alle Beteiligten die Heimreise antreten.
Diese erfolgreiche Abarbeitung gelang insbesondere durch die hervorragende direktionsübergreifende Zusammenarbeit und der engagierten Unterstützung der Ordnungsbeamten.