Überspringen Sie zu Inhalten
Blaulicht-Report

Blaulicht-Report

Polizeimeldungen, Nachrichten und tagesaktuelle Meldungen aus Deiner Region

Primäres Menü
  • NEWS
    • AK
    • AW
    • Berlin
    • Bochum
    • Bremen
    • COC / WIL
    • Deutschland
    • Dokus
    • Fahndung
    • Hagen
    • Hessen
    • Köln-Bonn
    • Lifehacks
    • Märkischer Kreis
    • München
    • MYK / KO
    • NR / AK
    • NRW
    • RLP
    • Sauerland
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen & Umland
    • Verkehr
    • Vermisst
    • Warenrückruf
    • Weltweit
    • WW / EMS
  • Newsletter
  • Nettiquette
  • Werben Sie bei uns
  • Impressum
YouTube
  • München
  • News

Polizei verhängt Waffen-Mitführverbot an Münchner Bahnhöfen – zahlreiche Vorfälle bestätigen Maßnahmen

26. November 2025 3 Min. Lesezeit
Waffen-Mitführverbot München

Bundespolizei ordnet Waffen-Mitführverbot an Münchner Bahnhöfen an

Die Bundespolizeidirektion München hat ein umfangreiches Waffen-Mitführverbot für mehrere bayerische Bahnhöfe sowie zwei zentrale S-Bahnhaltepunkte in München verhängt. Das Verbot gilt vom 28. November 2025, 6 Uhr, bis 4. Januar 2026, 24 Uhr und betrifft unter anderem den Hauptbahnhof, den Ostbahnhof, den Bahnhof Pasing sowie die Haltepunkte Marienplatz und Karlsplatz (Stachus). Ziel der Maßnahme ist es, Gewaltdelikte einzudämmen und Reisende wie Einsatzkräfte wirksam zu schützen.

Warum das Waffen-Mitführverbot notwendig ist

Die Auswertung polizeilicher Erkenntnisse zeigt, dass in diesem Zeitraum alkoholbedingte Aggressionen deutlich ansteigen. Die Kombination aus übermäßigem Alkoholkonsum und mitgeführten Waffen oder gefährlichen Gegenständen erhöht nachweislich das Risiko schwerer Gewaltdelikte. Die Bundespolizei will mit der Maßnahme potenzielle Angriffe verhindern und die Sicherheit an stark frequentierten Orten erhöhen.

Das Mitführen umfasst jede Form des unmittelbaren Zugriffs – unabhängig davon, ob sich der Gegenstand am Körper, in Taschen oder Rucksäcken befindet. Die Allgemeinverfügungen mit allen Ausnahmen und Regelungen stehen online unter www.bundespolizei.de/allgemeinverfuegung.

Kontrollen und Konsequenzen bei Verstößen

Die Bundespolizei führt stichprobenhafte sowie anlassbezogene Kontrollen durch. Das Verbot gilt grundsätzlich für alle Reisenden. Bei jeder Kontrolle erfolgt eine Einzelfallprüfung, in der unter anderem der Alkoholisierungsgrad, das Verhalten der Person und polizeiliche Erkenntnisse eine Rolle spielen.

Bei Verstößen drohen Zwangsgelder von in der Regel rund 200 Euro, im Einzelfall aber bis zu 25.000 Euro. Sichergestellte Gegenstände werden nach Ablauf des Verbots zurückgegeben, sofern keine rechtlichen Gründe dagegensprechen. Weitere Informationen finden Betroffene in den veröffentlichten Allgemeinverfügungen.

Aktuelle Vorfälle bestätigen die Maßnahme

Auseinandersetzung am Ostbahnhof

Am 25. November kam es gegen 03:20 Uhr im Münchner Ostbahnhof zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Männern aus Eritrea. Ein 33-Jähriger griff einen 53-Jährigen mit einem Jutesack an, in dem mehrere Glasflaschen zerbrachen. Der Angegriffene blieb äußerlich unverletzt. Beim Tatverdächtigen stellten die Beamten 1,94 Promille sowie einen positiven Kokain-Schnelltest fest. Die Staatsanwaltschaft München I ordnete eine Vorführung zur Haftprüfung an.

Widerstand gegen Beamte am Hauptbahnhof

Am selben Tag kam es zu zwei erheblichen Widerstandshandlungen im Hauptbahnhof München. Gegen 21 Uhr attackierte ein 36-jähriger Deutscher aus Milbertshofen Bundespolizisten und bedrohte sie. Der Mann stand mit 1,56 Promille unter Alkoholeinfluss.

Nur zwei Stunden später griff ein weiterer 36-Jähriger bei einer Kontrolle im Zwischengeschoss einen Beamten unvermittelt an und versuchte, ihn zu schlagen und mit einem Kopfstoß zu treffen. Mit 2,08 Promille war der Mann stark alkoholisiert. Er wurde wegen gesundheitlicher Beschwerden in eine Klinik gebracht. Beide Männer kamen nach Anordnung der Staatsanwaltschaft München I auf freien Fuß.

Weitere Hinweise und Präventionsziel

Die jüngsten Vorfälle unterstreichen die Bedeutung des Waffen-Mitführverbots in München. Die Bundespolizei will durch klare Regeln und konsequente Kontrollen verhindern, dass gefährliche Gegenstände zu schweren Verletzungen führen. Hinweise zur Sicherheitslage finden Leser auch unter BlaulichtMYK News, Deutschland und Verkehr.

Weitere behördliche Informationen stellt die Bundespolizei bereit.

  • München
  • News

Post navigation

Previous: Verfolgungsfahrt auf der A1 endet mit Unfall: Minderjährige flüchten vor Polizei
Next: Alkoholisierter 18-jähriger Störenfried landet im Polizeigewahrsam

WERBUNG

Social Media Accounts

LINKTREE

Werbung

  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum