Schleswig-Holstein

Polizei vollstreckt Durchsuchungsbeschlüsse in Hamburg und Schleswig-Holstein

Hamburg - Betäubungsmittel - Haftbefehle

Hamburg – 

Zeit: 11.07.2023, ab 13:00 Uhr

Orte: Hamburg-Bergedorf und -Rahlstedt sowie Kiel, Husum und Tönning (Schleswig-Holstein)

Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln seit Anfang Juni gegen eine Gruppierung wegen des Verdachts der Herstellung von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. In diesem Zusammenhang haben Einsatzkräfte gestern in Hamburg und Schleswig-Holstein insgesamt vier Haftbefehle vollstreckt sowie vier Wohnungen durchsucht.

Am 03.06.2023, gegen 21:55 Uhr, war es im Keller eines Einfamilienhauses in der August-Bebel-Straße (Bergedorf) zu einer Verpuffung gekommen. Zwei Männer hatten sich vor den Flammen retten können. Einer der beiden (24, deutsch) wurde zwecks Behandlung seiner Verletzungen in ein Krankenhaus transportiert. Der andere hatte sich ohne weitere Behandlung entfernt.

Im Rahmen der Begehung des Objektes im Anschluss an die Löscharbeiten entdeckten Polizisten unter anderem Gerätschaften und Chemikalien, welche mutmaßlich der Herstellung von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge dienen. Dem 24-Jährigen sprachen die Beamten daraufhin seine vorläufige Festnahme aus und führten ihn nach Beendigung seines Krankenhausaufenthaltes einem Haftrichter zu.

Gemeinsame Ermittlungen führten die Beamten des Drogendezernates (LKA 62) und der Staatsanwaltschaft im weiteren Verlauf auf die Spur der vier weiteren Tatverdächtigen, einer 26-jährigen Deutschen sowie dreier Männer im Alter von 25 (deutsch), 26 (deutsch) und 30 (iranisch).

Gestern Mittag vollstreckten Polizisten in Hamburg (2 x), Kiel und Tönning vier vom zuständigen Landgericht erlassene Haftbefehle gegen das Quartett. Darüber hinaus durchsuchten sie deren Wohnungen in Bergedorf, Rahlstedt, Kiel und Husum.

Neben Beweismitteln, unter anderem Mobiltelefone und Verpackungsmaterial, beschlagnahmten die Fahnder auch zwei hochwertige Mercedes.

Ein Richter verkündete dem Quartett heute die Haftbefehle.

Die von der Staatsanwaltschaft und dem LKA 62 geführten Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der sichergestellten Beweismittel, dauern an.

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