Bad Segeberg
In Zeiten niedriger Zinsen suchen Anleger nach Mรถglichkeiten, ihr Geld gewinnbringend anzulegen. Schnelle Rendite versprechen Angebote im Internet. Dahinter verbergen sich hรคufig Kriminelle, die es auf das Geld der Anleger abgesehen haben.
Dabei sehen Geschรคdigte im Internet eine angebliche Werbung. Mit einer geringen Summe von in der Regel 250,- EUR kรถnnten die Geschรคdigten reich werden. Es gehe dabei um einen Geheimtipp mit “Handelsrobotern”, die in Kryptowรคhrung investieren. Nach kรผrzester Zeit haben die Geschรคdigten dann angeblich mehrere Tausend Euro Gewinn gemacht. Zur Auszahlung mรผssten dann Steuern oder Strafen gezahlt oder hรถhere Summen investiert werden. Hier entstehen teilweise erhebliche Schadenssummen mit mehreren Tausend Euro.
Bereits im April 2021 wurde ein 66-jรคhriger Quickborner auf eine Handelsplattform im Internet aufmerksam. Die Plattform bot den Handel mit Bitcoins an. Der Geschรคdigte gab hier seine Daten ein und erhielt einen Rรผckruf eines angeblichen Verantwortlichen und zahlte daraufhin mit seiner Kreditkarte zunรคchst 250 Euro auf die Bankverbindung des Unternehmens ein. Parallel erhielt der Quickborner ein Computertool, auf dem er seine Gewinne nachvollziehen konnte. Nach den ersten angeblichen Gewinnen investierte der 66-Jรคhrige in Teilzahlungen weitere 750 Euro. Schlieรlich schlugen die Betrรผger vor, weitere 2500 Euro zu investieren. Das lehnte der Geschรคdigte ab. Als er sich schlieรlich den angeblichen Gewinn รผber 2.900 Euro auszahlen lassen wollte, habe dies technisch nicht funktioniert. Die Firma war zudem telefonisch nicht mehr erreichbar.
รhnlich erging es einem 69-jรคhrigen Quickborner im Sommer 2021. Durch TV-Werbung aufmerksam geworden, meldete sich der Geschรคdigte bei zwei Handelsplattformen fรผr Kryptowรคhrungen an und zahlte 100 bzw. 250 Euro ein. Wenig spรคter meldete sich ein Kundenbetreuer und versprach aus der eingezahlten Summe 40.000 Euro erwirtschaften zu kรถnnen. Die eingezahlten 350 Euro wurden dem Quickborner wenig spรคter zurรผckรผberwiesen.
Vereinzelt suchte der angebliche Kundebetreuer immer wieder den telefonischen Kontakt. Ende Juli erklรคrte der angebliche Banker, dass ein Unterkonto erstellt werden mรผsse. Hierfรผr brรคuchte er allerdings ein Bild des Personalausweises sowie sรคmtliche Passwรถrter zu den Plattformen und dessen Kontodaten.
Anfang August sollte die versprochenen 40.000 Euro schlieรlich erreicht sein. Zur รberweisung des Gewinns wรผrde der angebliche Broker eine Push-Tan der Hausbank des Geschรคdigten benรถtigen. Diese gab der 69-Jรคhrige heraus.
Wenig spรคter stellte der Quickborner den Verlust von 40.000 Euro von seinem Tagesgeldkonto fest und informierte unverzรผglich seine Hausbank, die das Geld zurรผckholen konnte.
Die Internet-Auftritte der Betrรผger werden immer professioneller und erwecken nur selten Misstrauen. Hรคufig werben die Kriminellen mit Prominenten ohne deren Wissen oder mit Logos von TV-Formaten. Regelmรครig werden die Internetauftritte seriรถser Plattformen kopiert. Nur in der Internetadresse finden sich kleinste Unterschiede zum Original.
Die Polizei rรคt bei angeblichen hohen Renditen zur Vorsicht. Weiterhin empfiehlt es sich รผber die BaFin nachvollziehen zu lassen, ob es sich bei der Plattform um ein lizenziertes Unternehmen handelt.
Verbraucherschรผtzer raten grundsรคtzlich dazu, nur Finanzprodukte abzuschlieรen, die der Kunde versteht und das Risiko kennt.
Die Ergreifung der Tรคter gestaltet sich schwierig. Auch wenn eine erste Zahlung auf eine deutsche IBAN erfolgt ist, wird das Geld von dort sofort ins Ausland weitergeleitet.
Die Empfรคngerkonten sind hรคufig mit einer falschen Identitรคt oder durch Strohleute abgeschlossen worden, so dass sich der Geldfluss kaum nachvollziehen lรคsst.
Sollte es dennoch zum Verlust des Geldes gekommen sein, darf man sich nicht scheuen, eine Strafanzeige zu erstatten. Nur wenn die Ermittler von dem Umstand wissen, kรถnnen sie ermitteln.
Weitere Informationen zum Thema Cybercrime sind auf der Internetseite der Landespolizei Schleswig-Holstein bzw. unmittelbar unter folgendem Link zu finden:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/POLIZEI/Praevention/Internetkriminalitaet/_artikel/cybercrime.html
