Erwartungsgemäß trafen sich auch am 17.01.2022 gegen Abend Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu sogenannten Spaziergängen an verschiedenen Orten im Westerwald sowie im Rhein-Lahn-Kreis.
Bei diesen organisierten Zusammenkünften handelt es sich um Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetztes, die vorher anzumelden sind. Da dies wiederholt nicht geschah, erließ die Versammlungsbehörde des Westerwaldkreises eine Allgemeinverfügung mit Auflagen, um – trotz Missachtung der Anmeldepflicht – die Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit zu ermöglichen. Die Polizei hatte sich mit einem angemessenem Kräfteaufgebot vorbereitet, um die Einhaltung der formulierten Auflagen sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Schwerpunkte bildeten die Städte Hachenburg und Montabaur. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Versammlungsbehörde waren ebenfalls vor Ort.
In Montabaur trafen sich zunächst ca. 30 Personen auf der Eichwiese, während andere sich in angrenzenden Straßen aufhielten. Bereits vor der ersten Ansprache durch Ordnungskräfte setzten sich die Personen größtenteils unter Missachtung der Auflagen in Bewegung. Im weiteren Verlauf stellte die Polizei in mehreren Fällen Personalien fest, löste Kleingruppen auf und sprach mehrere Platzverweise aus.
In Hachenburg trafen sich einige Personen rund um den Alten Markt. Auch hier war schnell erkennbar, dass ein organisierter, nicht angemeldeter Aufzug stattfinden sollte. Nachdem sich Kleingruppen gebildet hatten und sich unter Missachtung der Auflagen in Bewegung setzten, schritt die Polizei ein. Nach Feststellung einiger Personalien ließen die “Spaziergänger” schließlich von ihrem Vorhaben ab und entfernten sich.
In Selters trafen sich 40 Personen zu einer angemeldeten Versammlung in Form einer Menschenkette am Stadthaus, um ihre Zustimmung zur Corona-Politik bzw. ihre Ablehnung gegen die “Spaziergänge” auszudrücken. Ca. 25 “Kerzen-Spaziergänger” stellten lediglich ihre Lichter an der VG-Verwaltung ab und entfernten sich anschließend.
Versammlungsbehörde und Polizei appellieren weiterhin, Zusammenkünfte zur Meinungskundgabe als Versammlungen anzumelden und weisen nochmals darauf hin, dass keine Genehmigungspflicht, sondern lediglich eine Anmeldepflicht besteht. Anmelder/innen dürfen von einer grundsätzlichen Versammlungsfreundlichkeit bei den Behörden ausgehen.