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Polizei zieht zwei Kleintransporter aus dem Verkehr – Fahrzeuge erheblich überladen und mit technischen Mängeln

Am Sonntag, 15.03.2020 kontrollierte der Schwerverkehrsgruppe der Verkehrsdirektion Koblenz auf der BAB 3, Rastplatz “Sessenhausen” einen älteren Kleintransporter, welcher von Großbritannien aus kommend nach Südosteuropa überführt werden sollte. Da das Fahrzeug bis unter das Dach beladen war und der Gesamteindruck auf eine nicht unerhebliche Überladung schließen ließ, wurde der Transporter an Ort und Stelle mit polizeieigenen Waagen verwogen. Das ernüchternde Ergebnis: Statt erlaubter 3.500 kg brachte das Fahrzeug über 5.600 kg auf die Waage und war somit um circa 60 % überladen. Doch damit nicht genug. Auch der technische Zustand war mehr als bedenklich. Abgefahrene Reifen, Durchrostungen, Ölverlust und ausgeschlagene Achsteile ließen nur eine Maßnahme zu: Sofortige Untersagung der Weiterfahrt. Die Zulassungsdokumente und auch die Fahrzeugkennzeichen wurden zu Verhinderung einer weiteren Nutzung sichergestellt und entsprechende Anzeigen gefertigt.

Die weitere Überführung des Transporters zum Zielort in Südosteuropa soll nunmehr mittels Abschleppfahrzeug erfolgen.

Auch für den Fahrer eines weiteren Transporters war die Fahrt auf dem Rastplatz zu Ende. Bei dem aus dem südosteuropäischen Raum stammenden Fahrzeug handelte es sich um einen Eigenbau. Auf der Ladefläche, welche unzweifelhaft nicht zu dem Fahrzeugchassis gehörte, war ein älteres Gebrauchtfahrzeug verladen, welches wiederum komplett mit Gepäck und diversen anderen Ladegütern gefüllt war. Und nicht nur, dass auch dieser Transporter um circa 35 % überladen war. Die gesamte Technik, von nahezu abgerosteten Tankbefestigungen, über Undichtigkeiten an Motor und Getriebe, bis hin zu einem Rahmenbruch, erforderte auch in diesem Falle eine direkte Stilllegung des Fahrzeugs.

Da der aus Südosteuropa stammende Fahrer im Rahmen der Kontrolle keinen Führerschein vorzeigen konnte, sind diesbezüglich weitere Ermittlungen erforderlich. Eine abschließende polizeiliche Anzeigenfertigung gegenüber Fahrer und Halter erfolgt, nachdem die Führerscheinfrage des Fahrers geklärt ist und das Fahrzeug bei einer Prüforganisation vorgeführt und alle Mängel dokumentiert wurden.

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