Polizeieinsatz in Jena
Ein 19-jähriger Mann hat in der Nacht zu Dienstag einen größeren Polizeieinsatz am Busbahnhof „Am Volksbad“ in Jena ausgelöst. Gegen 00:10 Uhr informierten Zeugen die Polizei über eine Person, die mit einer pistolenähnlichen Waffe unterwegs gewesen sein soll.
Zeuge fühlte sich bedroht
Nach bisherigen Erkenntnissen hielt der Tatverdächtige eine Schreckschusspistole in der Hand und richtete diese wiederholt auf vorbeilaufende Passanten. Zwar sprach der junge Mann die Personen nach aktuellem Ermittlungsstand nicht direkt an, dennoch löste sein Verhalten Besorgnis aus.
Ein 43-jähriger Zeuge fühlte sich durch die Situation bedroht und verständigte umgehend die Polizei. Aufgrund der Meldung rückten mehrere Streifenwagen zum Einsatzort aus.
Polizei stellt Waffe sicher
Die eingesetzten Beamten konnten den 19-Jährigen vor Ort antreffen. Anschließend stellten sie die mitgeführte Waffe sicher und überprüften diese genauer. Dabei stellte sich heraus, dass es sich um eine Schreckschusswaffe handelte.
Nach bisherigen Erkenntnissen war die Pistole nicht geladen. Dennoch leitete die Polizei weitere Ermittlungen ein, um die genauen Umstände des Vorfalls zu klären.
Alkohol- und Drogentest positiv
Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen führten die Beamten auch entsprechende Tests durch. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,3 Promille. Darüber hinaus reagierte ein Drogenvortest positiv auf Cannabis.
Die Ergebnisse fließen nun in die laufenden Ermittlungen ein. Die Beamten prüfen unter anderem, welche Auswirkungen die festgestellten Alkohol- und Drogenwerte auf das Verhalten des Mannes gehabt haben könnten.
Ermittlungen wegen möglicher Straftaten
Die Polizei untersucht derzeit den Verdacht der Bedrohung. Zudem prüfen die Ermittler mögliche Verstöße gegen das Waffengesetz. Weitere Angaben zum Hintergrund des Vorfalls machten die Behörden bislang nicht.
Die Ermittlungen dauern an.
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Weitere Informationen zum Waffenrecht stellt die Polizei Deutschland bereit. Hinweise zu rechtlichen Grundlagen finden Interessierte zudem beim Waffengesetz.
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