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Polizeilicher Schusswaffengebrauch nach Bedrohungslage – Bogenhausen

Polizeilicher Schusswaffengebrauch nach Bedrohungslage – Bogenhausen
Am Mittwoch, 7.7.2021 gegen 17:55 Uhr forderte eine Zivilstreife der Münchner Polizei über Funk Unterstützung bei einer Personenkontrolle. Der Kontrolle ging die Mitteilung eines Passanten bei einer Münchner Polizeidienststelle über eine Person voraus, die sich im Bereich des Oberföhringer Stauwehr aufhält und verdächtig verhält.

Daraufhin fuhr die Zivilstreife zur Örtlichkeit und konnte dort einen Mann feststellen, der im Anschluss auch kontrolliert wurde. In diesem Verlauf hielt die Person einen spitzen Gegenstand in der Hand. Die Beamten forderten die Person mehrfach auf, den Gegenstand wegzulegen. Dieser Aufforderung kam der Mann nicht nach, sondern zog stattdessen einen weiteren schusswaffenähnlichen Gegenstand. Nun kam es zum polizeilichen Schusswaffengebrauch gegen die Person, die dadurch verletzt wurde. Die Person kam zur Behandlung in ein Krankenhaus, die medizinische Versorgung dauert noch an. Die Beamten blieben unverletzt.

Das Bayerische Landeskriminalamt übernahm wie in solchen Fällen üblich vor Ort die Prüfung zur Rechtmäßigkeit des Schusswaffengebrauchs. Die Münchner Kriminalpolizei hat zudem die Ermittlungen zur vorangegangenen Bedrohungslage übernommen. Ein Polizeihubschrauber unterstützte vor Ort die Arbeit der Ermittler.

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