Linz am Rhein (ots)
Dienstgebiet – Schrottsammler Am Samstag den 19.12.2020 wurden der Polizeiinspektion Linz am Rhein mehrere verdächtige Fahrzeuge gemeldet, welche mittels üblichen akustischen Signalen auf sich aufmerksam machten und nach Altmetall, Schrott oder sonst. Gegenständen Ausschau halten würden. Die Beamten der Polizei Linz konnten in drei Fällen jeweils verdächtige Fahrzeuge feststellen und kontrollieren. Entsprechende Maßnahmen wurden getroffen. Die Polizei Linz weist darauf hin, dass es komplett untersagt ist Sperrmüll mitzunehmen und darüber hinaus ohne Genehmigung ebenfalls nicht erlaubt ist, Altmetall einzusammeln.
Bad Hönningen – Außerhausverkauf ohne Erlaubnis Am Samstag den 19.12.2020 wurde durch eine aufmerksame Anwohnerin mitgeteilt, dass aus einem verdächtigen Transporter heraus auf der Straße Waren angeboten würden. Da der Verantwortliche im Rahmen der Kontrolle keine entsprechende Erlaubnis nach der Gewerbeordnung vorweisen konnte, wurde ihm der weitere Verkauf untersagt und eine entsprechende Anzeige gefertigt. Hinweise auf strafrechtliche Relevanz konnten jedoch nicht erlangt werden.
Unkel – Taschendiebstahl Am Samstag den 19.12. kam es in den Mittagsstunden in einer Filiale eines großen Discounters zu einem Taschendiebstahl zum Nachteil einer 53-jährigen ortsansässigen Frau, indem unbekannte Täter die Geldbörse unbemerkt aus dem Rucksack entwendeten, welchen die Geschädigte während des Einkaufs auf dem Rücken trug. Die Polizei empfiehlt, dass Wertgegenstände immer sicher verwahrt und nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. In einer Tasche oder einem sonstigen Rucksack empfiehlt es sich, dass die Geldbörse “sicher verstaut” wird, um sie vor dem Zugriff unberechtigter zu schützen.
Unkel – Vermisste Jugendliche Im Rahmen der Einsatzbewältigung wegen einer Ruhestörung wurden die Beamten der Polizei Linz auf eine 15-jährige Bonnerin aufmerksam, welche nach Personenüberprüfung seit ca. 4 Wochen durch die Polizei Bonn als vermisst gemeldet und zur Fahndung ausgeschrieben wurde. Die Jugendliche konnte wohlbehalten in Obhut genommen und der zuständigen Jugendschutzeinrichtung übergeben werden.