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Pressemitteilung der Stadt Koblenz zu Besuchen in Senioren und Pflegeheimen

Corona: Was für Angehörige der Bewohner  von Senioren- und Pflegeheimen wichtig ist

Gesundheitsamt erinnert: Mit jedem Besuch steigt das Infektionsrisiko

KREIS MYK. Ältere Menschen benötigen aktuell ganz besonderen Schutz, da sie durch das Coronavirus besonders gefährdet sind. Das gilt vor allem auch für die Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen. Umso wichtiger ist es, gerade die in den Einrichtungen lebenden Menschen bestmöglich vor einer Infektion zu schützen, darauf weist das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz noch einmal ausdrücklich hin.

Welche schwerwiegenden Folgen Coronavirus-Infektionen in Senioren- und Pflegeheimen haben können, ist in den vergangenen Tagen, Wochen und Monaten in einigen Einrichtungen im Landkreis Mayen-Koblenz sowie in der Stadt Koblenz leider mehr als deutlich geworden. Angehörige sollten sich daher dringend die Frage stellen, ob ein geplanter persönlicher Besuch tatsächlich notwendig ist. „Jeder sollte das im Einzelfall abwägen und mit seinen Angehörigen in der Einrichtung telefonisch besprechen, falls das möglich ist. Wir wissen, dass diese Entscheidung nicht leicht ist und den älteren Menschen die Gesellschaft ihrer Lieben sehr fehlt. Doch man muss sich bewusst sein, dass mit jedem Besuch das Risiko, dass das Coronavirus in eine Einrichtung gelangt, steigt. Und auch die Wahrscheinlichkeit, sich als Besucher mit dem Virus anzustecken steigt“, sagt Dr. Ludwig Prinz, stellvertretender Leiter des Gesundheitsamtes.

Die Häufung von positiven Coronafällen in den Senioren- und Pflegeheimen bereitet auch Landrat Dr. Alexander Saftig große Sorge – ebenso wie die Gefahr, die das neuartige mutierte Coronavirus mit sich bringt. „Wir lassen deshalb ab sofort auch stichprobenartig Tests aus diesen Einrichtungen durch Speziallabore auf mögliche Mutationen hin untersuchen. Denn gerade die neuartigen Formen des Coronavirus verbreiten sich unglaublich aggressiv und rasant“, betont Landrat Saftig. „Es muss unser aller Ziel sein, die alten und schwachen Menschen in unserer Gesellschaft vor dem heimtückischen Virus zu schützen.“

 

 

Info:

 

Falls ein Besuch in Senioren- und Pflegeeinrichtungen ansteht, sollten sich Besucher dringend an folgende Regeln halten:

 

  • Ebenso wie Pflege- und medizinisches Personal muss gemäß Landesverordnung aktuell jeder Besucher vor Betreten der Einrichtung mittels Schnelltest auf das Coronavirus getestet werden, solange im Landkreis innerhalb von sieben Tagen die Rate der Neuinfektionen höher ist im Landesdurchschnitt. Da Besucher das Testergebnis abwarten müssen, sollten sie eine Vorlaufzeit von rund 30 Minuten bei ihrem Besuch einplanen.
  • Bei Betreten der Einrichtung müssen Besucher zwingend Kontaktlisten ausfüllen. Ein Zutritt ohne die Angabe von persönlichen Kontaktdaten ist nicht möglich.
  • Besucher müssen während des gesamten Aufenthalts durchgehend eine FFP2-Maske tragen und sollten vermeiden, mit den Händen den Mund, die Augen oder die Nase zu berühren. Soweit es dem Bewohner gesundheitlich zuzumuten ist, sollte auch dieser sicherheitshalber während der Besuchszeit eine FFP2-Maske tragen.
  • Besucher sollten sich bei Betreten der Einrichtung und nach Berühren von Türklinken die Hände desinfizieren.
  • Besucher sollten den geltenden Mindestabstand zu anderen Menschen – insbesondere zu Bewohnern sowie zum Personal der Einrichtung einhalten.
  • Besucher sollten jeglichen Körperkontakt (Händeschütteln, Umarmungen) mit den Bewohnern vermeiden.
  • Angehörige mit Hinweisen auf einen Infekt der Atemwege sollten von einem Besuch absehen und diesen verschieben.

 

Das Gesundheitsamt kann in Ausbruchs- und unklaren Infektionssituationen in Absprache mit der Heimaufsicht Besuchsverbote erlassen, die je nach Situation für einzelne Wohnbereiche oder die gesamte Einrichtung gelten. Infizierte Bewohner und deren Kontaktpersonen stehen unter Quarantäne und dürfen keinen Besuch empfangen. Für schwerstkranke oder sterbende, infizierte Bewohner gibt es hinsichtlich des besagten Besuchsverbots jedoch großzügige Ausnahmeregelungen, die unbürokratisch umgesetzt werden.

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