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Prostitutionsbetrieb geöffnet: Verdeckte Kontrolle von Ordnungsamt und Polizei ist ein Erfolg

Prostitutionsbetrieb geöffnet: Verdeckte Kontrolle von Ordnungsamt und Polizei ist ein Erfolg
 
Es ist eigentlich ganz einfach: In Zeiten, da eine Mund-Nasen-Bedeckung der tägliche Begleiter ist, sind Dienstleistungen untersagt, bei denen in besonderem Maße intensiver Körperkontakt stattfindet. Daher sind etwa Prostitutionsstätten geschlossen – so schreibt es § 4 Nr. 3 der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz ausdrücklich vor.
 
Die Einhaltung der Corona-Restriktionen durchzusetzen, ist Aufgabe der Ordnungsbehörden. Dieser Pflicht kommt die Stadtverwaltung Koblenz kontinuierlich nach. So stellten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes mit Kollegen der städtischen Bauaufsicht sowie der Polizei im Rahmen einer gemeinsam durchgeführten Kontrolle einen Verstoß im Koblenzer Industriegebiet fest:
Dabei wurde eine Prostitutionsstätte entgegen dem aktuell geltenden Verbot den Prostituierten zur Verfügung gestellt, um ihre Dienstleistungen anzubieten. Das Etablissement blieb jedoch nach außen hin geschlossen; die Dienstleistung konnte lediglich auf einschlägigen Online-Portalen über eine Mobilfunknummer direkt bei den Damen gebucht werden.
Da der Eingangsbereich videoüberwacht wurde, war es der Betreiberin der Stätte zudem möglich, Kontrollen durch den Vollzugsdienst als solche zu erkennen und so nicht aufzufallen. Aus der Nachbarschaft wurden die Verstöße jedoch an das Ordnungsamt sowie die Polizei herangetragen, sodass kurzerhand in Kooperation ein verdeckter Einsatz organisiert wurde.
 
Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes hat mit falscher Identität einen Termin bei einer Dame des Hauses erhalten. Innerhalb weniger Stunden später fand der Termin, also die Kontrolle, statt. Dem Mitarbeiter, der inkognito das Anwesen anfuhr, wurden die Türen geöffnet. Sodann folgten die Kolleginnen und Kollegen von Ordnungsamt, Polizei und Bauaufsicht, die bei der Durchsuchung des Hauses eine weitere Dame antrafen, die ihre Dienste ebenfalls anbot. Gegen beide Dienstleisterinnen sowie die Betreiberin, die die Prostitutionsstätte darüber hinaus ohne die erforderliche Erlaubnis führt, wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Weitere gleichgeartete Kontrollen sollen zeitnah durchgeführt werden.

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